Wer eine PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox installieren möchte, braucht das passende Messkonzept.
Hier erklären wir dir einfach und verständlich die drei am häufigsten genutzten Messkonzepte.
Ein Messkonzept legt fest, wo und wie dein Strom gemessen wird, wenn du in deinem Gebäude oder Betrieb eine eigene Anlage zur Stromerzeugung – zum Beispiel eine Photovoltaikanlage – betreibst.
Es beschreibt also den „Bauplan“ der Strommessung, damit Erzeugung, Verbrauch und Einspeisung später korrekt abgerechnet werden können.
Ein Messkonzept definiert:
Mit diesem Messkonzept deckst du zuerst deinen Eigenbedarf, ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), mit deinem selbst erzeugtem Strom. Überschüssige Energie fließt automatisch ins öffentliche Netz.
Deinen selbst erzeugten Strom nutzt du zunächst für deinen Haushalt, deine steuerbaren Verbraucher und zum Laden deines Stromspeichers. Überschüssige Energie wird automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Ein Zähler erfasst dabei genau, wie viel Strom du beziehst und wie viel du ins Netz einspeist.
Auch bekannt als Modul 1 des §14a EnWG
Deinen selbst erzeugten Strom nutzt du zunächst für deinen Haushalt, deine steuerbaren Verbraucher und zum Laden deines Stromspeichers. Überschüssige Energie wird automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Zwei Zähler erfassen dabei genau, wie viel Strom du beziehst und wie viel du ins Netz einspeist.
Auch bekannt als Modul 2 des §14a EnWG

Bei diesem Messkonzept nutzt du deinen selbst erzeugten Strom zunächst für den Eigenverbrauch und zum Laden deines Stromspeichers. Überschüssige Energie fließt automatisch ins öffentliche Netz.
Dafür genügt ein einziger Zähler. Er erfasst sowohl den Strom deiner Haushaltsgeräte als auch die Einspeisung ins Netz.
Du hast also:

Messkonzept 2: Mit der Messung über einen Zähler
Bei diesem Messkonzept nutzt du ebenfalls deinen selbst erzeugten Strom zuerst für den Eigenverbrauch inkl. steuerbare Verbrauchseinrichtungen und lädst deinen Stromspeicher. Überschüssige Energie, die du nicht selbst benötigst, wird automatisch in das öffentliche Netz eingespeist.
Ein einziger Stromzähler erfasst dabei alle relevanten Energieflüsse:
Du hast also:
Messkonzept 3: Mit der Messung über zwei Zähler
Messkonzept 3 entspricht in der Funktionsweise Messkonzept 2 und unterscheidet sich lediglich dadurch, dass hier zwei Zähler zum Einsatz kommen.
Durch die Differenz zwischen Zähler 1 und Zähler 2 lässt sich der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen genau ermitteln.
Messung über einen Zähler (gemeinsame Messung)
Messung über zwei Zähler (getrennte Messung)
Um von den günstigeren Konditionen zu profitieren, müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab dem 01.01.2024 aktiv als "Modul 2" gemeldet werden. Mehr zu den Neuerungen des §14a EnWG erfährst du hier.
Bei unseren Sondertarifen mit 24 Monaten Laufzeit und einem Pauschalbetrag des Netzbetreibers (Entlastungsbetrag Netznutzungsentgelte) von 120 € für die gemeinsame Messung über einen Zähler, lohnt sich eine getrennte Messung ab einem Jahresbezug, aus dem öffentlichen Stromnetz, von etwa 3.200 kWh der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Liegt der Verbrauch darunter, ist die gemeinsame Messung kostengünstiger.
Stand der Berechnung: Januar 2026
Sobald du eine Photovoltaikanlage oder eine andere erneuerbare Energieanlage ans Stromnetz anschließen möchtest – oder steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, E-Ladestationen oder Batteriespeicher planst – brauchst du ein passendes Messkonzept.
Denn, dieses legt fest, wie Stromerzeugung, -verbrauch und -einspeisung gemessen und abgerechnet werden.
Das hängt von deiner Anlagenkonfiguration und deinem Energieverbrauch ab.
Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir auf dieser Seite die drei am häufigsten genutzten Messkonzepte – einfach, verständlich und mit Beispielen, damit du schnell herausfindest, welches zu dir passt.
Alle weiteren Messkonzepte findest du bei deinem Netzbetreiber.
Bei unserem Sondertarif OrtenauÖkostrom 24 und einem Pauschalbetrag des Netzbetreibers von etwa 120 € für die gemeinsame Messung lohnt sich eine getrennte Messung ab einem Jahresbezug von rund 3.200 kWh der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Liegt der Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz darunter, ist die gemeinsame Messung in der Regel die kostengünstigere Variante.
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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
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