Was ist der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladepunkten?
Öffentliche Ladepunkte sind jederzeit – 24/7 an 365 Tagen im Jahr – frei zugänglich und nutzbar.
Halböffentliche Ladepunkte unterliegen zeitlichen oder zugangsbezogenen Einschränkungen.
Nicht-öffentliche Ladepunkte stehen ausschließlich einem begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung und sind für die Allgemeinheit nicht zugänglich.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Ladepunkte im öffentlichen Raum?
Hier gelten die Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) bzw. der EU-Richtlinie AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation - Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe).
Wer übernimmt Wartung und Betrieb der Ladesäulen?
Die technische Betriebsführung mit Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Ladesäule sowie die kaufmännische Betriebsführung mit Abrechnung der Ladevorgänge übernehmen wir im Rahmen unseres Angebots.
Heute investieren. Morgen profitieren.
Licht für die Ortenau
Ob am Straßenrand, an Fußgängerüberwegen, in Parks, öffentlichen Einrichtungen oder Sportanlagen:
Das E-Werk Mittelbaden sorgt für die passende Beleuchtung für jeden Bedarf.
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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter: service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)