§14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Alle wichtigen Informationen zur Neuregelung von § 14a EnWG.

Um den Verkehr und die Wärmeversorgung umweltfreundlicher zu gestalten, wird verstärkt auf Elektroautos und Wärmepumpen gesetzt. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stromnetze stabil bleiben, auch wenn mehr Strom verbraucht wird. Die Bundesnetzagentur hat deshalb zum 01.01.2024 den § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überarbeitet und klare Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgelegt. 

Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, dürfen Netzbetreiber, im Falle eines Engpasses, vorübergehend die Leistung von beispielsweise deiner Wärmepumpe oder Ladesäule dimmen. Im Gegenzug profitierst du als Betreiber solcher Anlagen von reduzierten Netzentgelten, unabhängig davon, ob eine Reduzierung der Leistung vorgenommen wurde.

  • Gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, Wallboxen, Split Klimagerät und Batteriespeicher (letzteres ist derzeit noch nicht vollumfänglich umsetzbar).
  • Wenn du beispielsweise eine Wärmepumpe und ein Split Klimagerät besitzt, die einzeln betrachtet eine Leistung kleiner als 4,2 kW haben, gelten die Regelungen nur dann, wenn die Leistung der beiden Geräte in Summe über dem Wert von 4,2 kW liegt.
  • Der restliche Strombezug bleibt unberührt.

 

Bisherige Regelung: Bisher war immer ein zweiter, separater Zähler erforderlich. Dafür erhielt man eine Reduzierung der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt wurde. 

Neue Regelung:  Auch ohne separaten Stromzähler kannst du nun von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Voraussetzung hierfür ist eine separate Steuerungstechnik für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Anlagenbetreiber können zwischen verschiedenen Modulen wählen


Hinweis zum Wechsel zwischen den Modulen:

  • Ein Wechsel zwischen den Modulen kann jederzeit durch den Energielieferanten initiiert werden und wird erst nach Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber wirksam. Die Umstellung und Abrechnung erfolgen genau zum Tag des Wechsels und gelten nicht rückwirkend. Im Gegensatz zum Wechsel von Altverträgen in die freiwillige Steuerung, können Wechsel innerhalb der Module jederzeit erfolgen. 
  • Ab dem 01.01.2025 wird es ein weiteres Modul speziell für intelligente Messsysteme geben. Genauere Informationen folgen. 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme

Bis zum 31.12.2023

  • Bis zum 31.12.2028 gilt weiterhin die bisherige Regelung für angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Speicherheizungen. Mit Ausnahme der Speicherheizung können auch diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW freiwillig in den neuen § 14a EnWG wechseln. Aber beachte, dass sobald du einmal umgestiegen bist, du nicht wieder zurück wechseln kannst.

Ab dem 01.01.2024

  • Für dich gilt automatisch die neue Regelung. Das hat zur Folge, dass Modul 1 standardmäßig für dich gilt. Sofern du einen zweiten separaten Stromzähler hast, ist ein Wechsel in Modul 2 möglich. 

Bedingungen für die Steuerbarkeit

  • Die Verbrauchseinrichtung muss steuerbar sein. Ist dies nicht der Fall muss die Steuertechnik nachgerüstet und dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Kosten dafür erfragst du bei deinem Elektriker.
  • Hier kannst du nachlesen, welche technischen Mindestanforderungen deine steuerbare Verbrauchseinrichtung erfüllen muss.
  • Falls du eine Anlage besitzt, bei der eine Steuerung technisch nicht möglich ist, bist du von den reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG ausgenommen. Auch Anlagen wie z. B. öffentliche Ladeeinrichtungen und Speicherheizungen sind nicht betroffen. Weitere Informationen findest du hier.

Wer ist für was verantwortlich?
 

Informationen bezüglich der Teilnahme, Anmeldung und der erforderlichen Verbindung erhältst du direkt von deinem Netzbetreiber.

Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte erfolgt ausschließlich über deinen Stromlieferanten, sofern die erforderlichen Daten des Netzbetreibers vorliegen.

 

Dein Netzbetreiber ist zuständig für:

  • Die Berechnung deiner Reduzierung der Netzentgelte.
  • Überprüfung deiner Voraussetzungen.
  • Einrichtung einer Verbindung von der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zum Netzbetreiber.

Dein Stromlieferant übernimmt folgende Aufgabe:

  • Die vollständige Weitergabe der gesamten Netzentgeltreduzierung.

Du bist zuständig für:

  • Einrichtung und Sicherstellung der erforderlichen technischen Steuerbarkeit.

GEWUSST WIE. ANTWORTEN RUND UM DIE STEUERUNG DER VERBRAUCHSEINRICHTUNG.

Welche Voraussetzungen zur Steuerung sind notwendig?

Als Anlagenbetreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung musst du sicherstellen, dass diese in der Lage ist, Steuerbefehle des Netzbetreibers umzusetzen. Dafür ist eine geeignete Steuerungstechnik erforderlich.

Wann beginnt die tatsächliche Steuerung durch den Netzbetreiber?

Obwohl das Gesetz bereits zum 01.01.2024 in Kraft tritt und für die betroffenen Verträge ab diesem Zeitpunkt ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren ist, haben die Netzbetreiber derzeit noch nicht die technischen Möglichkeiten, eine Leistungsreduzierung der einzelnen Verbrauchseinrichtungen durchzuführen. Die genaue technische Umsetzung ist noch unklar und soll zum 01.01.2025 erfolgen. 

Werden alle Verbrauchseinrichtungen gleichbehandelt?

Ja, alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind gleichrangig.

Beeinflusst die Drosselung den üblichen Haushaltsbedarf?

Nein, die Energieversorgung für gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Herd, Kühlschrank und Internet bleibt uneingeschränkt gewährleistet. Die Steuerung läuft direkt über die steuerbare Verbrauchseinrichtung, sodass auch bei einer gemeinsamen Messung der sonstige Strombezug hiervon unberührt bleibt.

In welchen Fällen wird meine steuerbare Verbrauchseinrichtung reguliert?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden dann reguliert, wenn sie sich in einem überlasteten Netzbereich befinden. Diese Regulierung erfolgt innerhalb von 5 Minuten auf Basis einer Netzzustandsermittlung durch den Netzbetreiber und betrifft dadurch nur die betroffenen Bereiche und nicht das gesamte Netz.

Wie wirkt sich die Drosselung der Verbrauchseinrichtung aus, wenn der Bezug über die eigene PV-Anlage erfolgt?

Die Drosselung auf 4,2 kW bezieht sich nur auf den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Die eigens erzeugte Energie aus der PV-Anlage oder aus dem eigenen Stromspeicher bleibt unberücksichtigt und kann zusätzlich verwendet werden.

Kann es zu vollständigen Abschaltungen kommen?

Nein! Die Versorgungssicherheit wird zu jedem Zeitpunkt mit einer Mindestleistung von 4,2 kW gewährleistet. So können auch E-Autos weiterhin geladen und Wärmepumpen betrieben werden.

 

GEWUSST WIE. ANTWORTEN RUND UM DIE REDUZIERUNG DER NETZENTGELTE.

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben, um den Bau und Betrieb dieser Netze zu finanzieren. Hierbei gibt es einen Netzentgelt-Arbeitspreis und -Grundpreis. 

Bei Privathaushalten werden die Netzentgelte von den Energielieferanten beglichen. Diese Kosten werden von allen Kunden getragen, indem sie über die Stromrechnung weitergegeben werden.

Wie läuft die Reduzierung der Netzentgelte ab?

Das reduzierte Netzentgelt deines jeweiligen Netzbetreibers wird von deinem Stromlieferant an dich weitergegeben. Diese Reduzierung des Netzentgelts ist keine direkte Preisänderung und wird daher nicht sofort im Stromtarif sichtbar.

Um wie viel werden die Netzentgelte reduziert?

Es gibt drei verschiedene Arten für die Reduzierung der Netzentgelte zur Auswahl. Bei der Anmeldung in die Grundversorgung wird automatisch das Modul 1 gewählt.

Modul 1: Hier erfolgt eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte gemäß einer einheitlichen Berechnungsformel, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wird. Die konkrete Höhe der Pauschale variiert je nach den Arbeitspreisen der einzelnen Netzbetreiber. 

Modul 2: Dieses Modul gilt nicht für die Grundversorgung und erfordert eine aktive Auswahl. In Modul 2 wird der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 % reduziert und der Netzentgelt-Grundpreis entfällt. 

Ab dem 01.01.2025 wird es ein weiteres Modul speziell für intelligente Messsysteme geben. Genauere Informationen folgen.

 

Ist die Reduzierung des Netzentgelts nur mit separatem Zähler möglich?
  • Im Modul 1 braucht es keinen separaten Zähler.

  • Im Modul 2 braucht es einen separaten Zähler.

  • Im Modul 3 braucht es ein intelligentes Messsystem.

Kommt es zu einer Reduzierung der Netzentgelte unabhängig davon, ob der Netzbetreiber eine Steuerung vornimmt?

Das reduzierte Netzentgelt dient bereits als Ausgleich dafür, dass der Netzbetreiber rechtlich die Befugnis hat, einzelne Verbrauchseinrichtungen zu steuern. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Netzbetreiber tatsächlich steuert oder lediglich die technischen Möglichkeiten dafür geschaffen hat. Wichtig zu beachten ist, dass das reduzierte Netzentgelt für neue Anlagen ab dem 01.01.2024 verpflichtend ist, obwohl die tatsächliche Steuerung erst ab dem 01.01.2025 stattfinden soll.

Erfolgt eine pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Die pauschale Reduzierung erfolgt pro Zähler (Marktlokation). Wenn sich mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Zähler befinden, wird die Reduzierung nur einmal angewendet. Falls mehrere Zähler mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen versehen sind, wird die Reduzierung auf jeden dieser Zähler angewendet.

Deine Vorteile im Kundenportal:

  • Infos zu deinem Stromtarif, wie Strompreis und Laufzeit
  • Zählerstände melden und im Blick behalten
  • Abschlagshöhe einsehen und individuell anpassen
  • Dokumente wie Vertragsbestätigung, Rechnung etc. zum Download

Für die Anmeldung benötigst du nur deine Kunden- und Zählernummer
Diese findest du auf den Vertragsdokumenten. 

Kundenportal Registrierung

Quelle: Getty Images

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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
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