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Aktuelles zum Energiemarkt
Die Strompreisentwicklung für Haushaltskunden in Deutschland zeigt, dass die Stromkosten seit 2020 stark angestiegen sind. Historisch betrachtet haben Verbraucher noch nie mehr für eine Kilowattstunde Strom bezahlt. Grund dafür sind die rasant ansteigenden Strombeschaffungskosten an der Leipziger Energiebörse EEX.
Folgende Gründe führen u. a. zum Anstieg der Großhandelspreise für Strom an der Energiebörse:
- Steigende Nachfrage nach Rohstoffen bzw. Energieträgern aufgrund der weltweiten konjunkturellen Erholung in der Vergangenheit. Diese hohe Nachfrage ließ die Preise international steigen.
- Die Kriegssituation mit der Senkung an geliefertem Gas aus Russland und der Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten führen zur Preissteigerung der knappen Energieträger.
- Außerdem haben sich die Preise der CO2-Zertifikate im europäischen CO2-Handel in den vergangenen zwei Jahre mehr als verdoppelt.
Eine wachsende Nachfrage trifft damit auf ein geringes Angebot an zur Verfügung stehenden Strommengen mit gleichzeitigen Lieferengpässen. Dieses aktuell knappe Stromangebot führt zu hohen Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt.
(Stand: 14.11.2022, Quelle: BDEW)
Da die Strompreise an der Börse schwanken, beschaffen wir als Energieversorger den für unsere Kunden benötigten Strom in Teilmengen über einen längeren Zeitraum hinweg. Das E-Werk Mittelbaden kann so durch eine vorausschauende Energiebeschaffung dazu beitragen, dass die Preise für dich als Kunde langfristig stabil bleiben.
Das führt dazu, dass sich starke Schwankungen der Börsenpreise nicht direkt auf den Verbrauchs- und Grundpreis auswirken. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Strompreis nicht absinkt, sofern die Börsenpreise kurzzeitig fallen.
In der aktuellen Situation mit anhaltend hohen Großhandelspreisen bedeutet das: Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategien des E-Werk Mittelbaden über mehrere Jahre hinweg kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen.
(Stand: 14.11.2022, Quelle: BDEW)
Umzug
Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Hast du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, kannst du diesen zum Ende der Erstvertragslaufzeit bzw. mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Gerne können wir deinen bisherigen Vertrag für dich weiterführen.
Teile uns deinen Umzug mit, die weitere Abwicklung übernehmen wir für dich.
Abschlagszahlung
Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung für den Strom, den du im Vormonat verbraucht hast. Er wird zum Monatsersten des Folgemonats fällig. Du bezahlst bei uns maximal 11 Abschläge pro Kalenderjahr. Der Monat, in dem du deine Jahresrechnung erhältst, ist abschlagsfrei.
Dein monatlicher Abschlag orientiert sich an deinem Verbrauch und unseren aktuellen Preisen und wird mit der Jahresrechnung neu ermittelt.
Der Abschlag ist zum ersten eines jeden Monats fällig und begleicht den angenommenen Verbrauch des vorherigen Monats.
Du bezahlst bei uns also nicht im Voraus, sondern rückwirkend.
Insgesamt sind 11 Abschlagszahlungen in einem Verbrauchsjahr fällig.
Im Folgemonat nach der Zählerablesung erhälst du deine Jahresverbrauchsabrechnung. In diesem Monat ist kein Abschlag zu bezahlen.
Am einfachsten ist es, wenn du am bequemen Lastschriftverfahren teilnimmst. Nutze dazu den Menüpunkt Bankverbindung mitteilen.
Natürlich kannst du den monatlichen Abschlag auch überweisen. Unsere Bankverbindung findest du hier:
Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE29 6645 0050 0000 0008 02
BIC: SOLADES1OFG
Du kannst jederzeit die Abschlagshöhe deinem Verbrauchsverhalten anpassen.
Wenn du bereits registriert bist, kanns du deinen Abschlag direkt im Kundenportal ändern. Ohne Registrierung geht es hier.
Bankverbindung
Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE29 6645 0050 0000 0008 02
BIC: SOLADES1OFG
Die Abschlagshöhe berechnen wir auf Basis Ihres Verbrauchs und den aktuellen Preisen in Ihrem Tarif.
Ist der aktuelle Preis in Ihrem Tarif höher als der Preis im vorherigen Abrechnungszeitraum, so kommt es trotz einer Gutschrift und eventuell geringerem Verbrauch zu einer Erhöhung Ihres Abschlags. Ihre aktuellen Vertragskonditionen und Ihren Verbrauch finden Sie im Kundenportal.
Da bei der Bestellung nur voraussichtliche Verbräuche angegeben werden, müssen wir diese mit den realen Verbräuchen, die wir vom Netzbetreiber erhalten, abgleichen. Damit du bei einem höheren tatsächlichen Verbrauch keine Nachzahlung bekommst, passen wir deinen Abschlag automatisch an. Wenn du deinen Abschlag ändern möchtest, kannst du ihn jederzeit im Kundenportal anpassen.
Der Zeitpunkt, an dem du deine Rechnung erhältst, hängt von deinem Wohnort beziehungsweise dem Ort, von welchem du unseren Strom beziehst, ab. Da es für jeden Ort unterschiedliche Abrechnungszeiträume gibt. Aus diesem Grund ist es möglich, dass du deine Rechnung bereits vor Ablauf der 12 Monate erhältst.
Eine Nachzahlung kannst du ganz einfach vermeiden, in dem du deinen monatlichen Abschlag etwas höher ansetzt. Deine Abschläge kannst du online über das Kundenportal oder über unsere Website entsprechend anpassen. Du hast weniger verbraucht als deinen monatlichen Abschlag? – Deine überschüssigen Zahlungen erstatten wir dir mit deiner Jahresrechnung zurück.
Nein, eine automatische Anpassung wird nicht vorgenommen.
Wenn du bereits registriert bist, kannst du deinen Abschlag direkt im Kundenportal ändern. Ohne Registrierung geht es hier.
Rechnung
Einmal im Jahr wird der Stand deines Zählers abgelesen.
Auf der Basis deines Verbrauchs erstellen wir im Folgemonat deine Jahresrechnung.
In unserer Beispielrechnung sind die einzelnen Positionen erklärt.
Klicke einfach mit der Maus auf die Ziffern.
Vertrag
Der Stromvertrag ist an eine natürliche Person gebunden und kann deshalb nicht übernommen werden.
Kündige bitte den bestehenden Vertrag und schließe einen neuen Stromliefervertrag mit uns ab.
Das E-Werk Mittelbaden ist an deiner neuen Adresse für die gesetzliche Grundversorgung mit Strom zuständig.
Das heißt, du erhälst automatisch Strom, auch wenn du keinen Stromvertrag abgeschlossen hast. Die Vertragsbestätigung ist der schriftliche Nachweis für die Stromlieferung in der Grundversorgung.
Schade, dass du über eine Kündigung nachdenkst.
Es gibt je nach Tarif unterschiedliche Kündigungsfristen. Welche Kündigungsfrist für dich gilt, kannst du in deiner Vertragsbestätigung oder deiner letzten Jahresrechnung nachlesen.
Unser Kundencenter gibt dir unter 07821 280 333 gerne Auskunft.
Deinen Vertrag musst du selbst kündigen.
Dazu benötigst du die Kundennummer, deine Zählernummer, den Zählerstand und das Datum vom Tag der Schlüsselübergabe.
Bitte teile uns auch die neue Rechnungsadresse mit, damit wir die Endabrechnung korrekt versenden können.
Allgemein
Logge dich mit deinem persönlichen Zugangsdaten in unserem Kundenportal ein.
Klicke dort auf den Button "Daten ändern".
Der Stromverbrauch hängt von vielen Faktoren ab.
Vor allem die Anzahl der Personen im Haushalt, ob du in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus wohnst und ob für die Warmwasseraufbereitung Strom benötigt wird, sind für den Verbrauch Ausschlag gebend.
Energiesparen lohnt sich!
Unsere Energieberater in der E>Welt in der Freiburger Straße 23a in Offenburg informieren dich gerne über Einsparmöglichkeiten.
Gerne laden wir dich zu einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Energieberater ein.
Bitte vereinbare hierzu einen Termin.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030 2757240 - 0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info [at] schlichtungsstelle-energie.de (info[at]schlichtungsstelle-energie[dot]de)
Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Unsere E-Mail-Adresse:
lob-kritik [at] e-werk-mittelbaden.de (lob-kritik[at]e-werk-mittelbaden[dot]de)
Natürlich. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss hast du die Möglichkeit, deine Entscheidung zu widerrufen.
Sende dafür eine eindeutige Erklärung z.B. per Mail an kundencenter [at] e-werk-mittelbaden.de (subject: Widerrufsrecht) (kundencenter)kundencenter [at] e-werk-mittelbaden.de (subject: Widerrufsrecht) (@e-werk-mittelbaden.de).
Selbstverständlich kannst du auch ein Fax an 07821 280-76-333 senden oder den Postweg nutzen.
Für technischen Fragen und im Falle eines Stromausfalls ist dein Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.
In unserem Grundversorgungsgebiet ist das der Netzbetreiber Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG.
Weitere Informationen findest du unter www.uewm.de.
Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über die Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, welcher für die Kunden des E-Werk Mittelbaden beschafft wird.
Die prozentuale Aufteilung wird als Strommix bezeichnet, welcher sich aus fossilen Energieträgern (Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger wie Heizkraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen etc.), radioaktiven Energieträgern (Kernenergie) sowie regenerativen Energieträgern (unter anderem Sonnenenergie, Wasserkraft und Windkraft) zusammensetzen kann.
Außerdem werden die durch die Stromproduktion entstehenden Umweltauswirkungen angegeben, die zeigen, wie viel CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall bei der Stromproduktion angefallen sind.
Der Strommix des E-Werk Mittelbaden für den in 2023 beschafften Strom setzt sich wie folgt zusammen:
- Der Gesamtenergieträgermix zeigt das Beschaffungsverhalten des E-Werk Mittelbaden als Gesamtunternehmensmix. (Seit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2021 entfällt in der Darstellung der Anteil "Erneuerbare Energie, finanziert aus der EEG-Umlage".)
- Der Strommix Ökostrom-Produkte gilt für Stromprodukte mit einem Erzeugungsanteil von 100% erneuerbaren Energien (z. B. die Tarife BadenEnergie Öko oder OrtenauEnergie).
- Der Verbleibende Energieträgermix gilt für alle anderen Stromprodukte außer den Ökostrom-Tarifen.
- Die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland werden zum Vergleich dargestellt.
Die Stromkennzeichnung für das Bezugsjahr 2024 erscheint im November 2025 (gemäß § 42 EnWG).
Um eine Versorgungsunterbrechung in der Grundversorgung abzuwenden, bieten wir die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung an.
Ein Muster einer Abwendungsvereinbarung stellen wir gemäß § 19 Abs. 5 Strom- und Grundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Verfügung.
Eine CO₂-Steuer fällt nur bei fossilen Brennstoffen an. Strom ist jedoch kein fossiler Brennstoff, Häuser mit Stromheizungen haben daher auch keinen Schornstein. Daher beinhaltet unsere Stromrechnung auch keine CO₂-Steuer, die du umlegen kannst.
CO₂ fällt bereits bei der Erzeugung von Strom an, diese Kosten tragen die Energieunternehmen. Unserer Rechnung kannst du die dabei entstandenen Emissionen entnehmen. Du findest auf der vorletzten Seite unter „Kennzeichnung der Stromlieferung“ die Umweltauswirkung unserer Stromlieferung. Beziehst du deinen Strom aus 100 % Ökostrom, dann fällt kein CO₂ an. Beziehst du unseren Strommix, dann findest du die Emissionen unter dem Diagramm „Verbleibender Energieträgermix“.
Stromzähler
Der Stromzähler befindet sich entweder direkt in deiner Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In einigen Wohnanlagen hat jedoch nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der jeweiligen Mietparteien.
Die Zählernummer findet sich auf dem Stromzähler oder steht in der Stromrechnung.
Zählerstände, die wir für die Jahresrechnung benötigen, werden vom jeweiligen Netzbetreiber abgelesen.
Das geschieht entweder persönlich vor Ort oder du erhälst eine Ablesekarte.
Am Anfang und am Ende einer Strombelieferung, zum Beispiel bei einem Umzug, ermittle den Stand des Zählers bitte selbst.
Der Netzbetreiber schätzt den Zählerstand, falls eine Ablesung nicht möglich ist oder wir keinen Zählerstand von dir erhalten.
Hier ist der Messstellenbetreiber dein richtiger Ansprechpartner. Messstellenbetreiber ist meist dein Netzbetreiber.
In unserem Grundversorgungsgebiet findest du hier die Ansprechpartner bei Fehlfunktionen deines Stromzählers sowie das Formular zur Prüfung deines Messgeräts.
Du benötigst zur Selbstablesung die Zählernummer (auf der Vertragsbestätigung oder Rechnung zu finden) sowie den Zählerstand, der in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird. Der Zählerstand erhöht sich mit jeder verbrauchten Kilowattstunde und gilt als Bemessungsgrundlage für Deine Stromrechnung. Die Zählernummer ordnet Deinen Stromzähler einen eindeutigen Verbrauchsstelle zu.
Eine Anleitung zur Ablesung deines analogen oder digitalen Stromzählers findest Du hier zum Download.
1 |
Tarifkennzeichnung für den angezeigten abrechnungsrelevanten Verbrauchswert (OBIS-Kennzahl)
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2 |
Anzeige der abrechnungsrelevanten Zählerstände in kWh. Die Darstellung erfolgt mit sechs Stellen ohne Nachkommastelle.
Dein Strombezug aus dem Netz bei Eintarifzähler:
Dein Strombezug aus dem Netz bei Zweitarifzähler:
Deine Stromlieferung in das Netz:
Der aktuelle im Display angezeigte Tarif ist durch einen Unterstrich gekennzeichnet.
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3 |
Anzeige der individuellen Verbrauchswerte. Zum Aufruf ist eine PIN erforderlich, die Du bei Interesse hier anfragen kannst. |
Energieberatung
Die Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises ist nur möglich für
- Häuser, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Dies ist durch verschiedene Wärmedämmmaßnahmen möglich, wie beispielsweise neue Fenster, neue Haustür, Dachsanierung mit Dämmung, Dämmung des Dachbodens und/oder der Kellerdecke, Außen- oder Innendämmung der Außenwand oder
- Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
- Wohngebäude mit fünf und mehr Wohnungen.
Oft sind es kleine Veränderungen im Verbrauchsverhalten, die den Energieverbrauch schon erheblich senken können. Die Energieberater im E-Werk Mittelbaden unterstützen dich dabei.
Große Einsparpotentiale können Hauseigentümer mit einer umweltfreundlichen Heizungstechnik, Dämmungsmaßnahmen oder durch die eigene Energieerzeugung mit Photovoltaik nutzen.
Die Energieberater des E-Werk Mittelbaden unterstützen dich mit ihrem Know-how in deinem Bestreben, Energie optimal einzusetzen. Du findest sie in der E>welt, in der Freiburger Straße 23a, in Offenburg.
Jeder Kunde des E-Werk Mittelbaden, an allen Standorten.
Das Strommessgerät wird als Leihgabe gegen eine Kaution in Höhe von 25 € verliehen.
Die Strommessgeräte sind an allen Standorten des E-Werk Mittelbaden verfügbar.
Karriere
- Wir sammeln eingehende Bewerbungen und prüfen sie auf Vollständigkeit und Inhalt.
- Durch Zwischenbescheide informieren wir dich über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens.
- Maximal 30 ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Einladung zum Berufseinstiegstest (Eignungstest).
- Damit du nicht länger als maximal vier bis sechs Wochen auf die Ergebnisse deines Bewerbungsverfahrens warten musst, führen wir ab August mehrere Tests und Vorstellungsrunden bis zum Bewerbungsschluss Ende Oktober durch.
- Nach der Auswertung des Tests folgt innerhalb einer Woche bereits das Bewerberinterview (Vorstellungsgespräch).
- Durch Zwischenbescheide informieren wir dich über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens.
Engagement wird honoriert und wertgeschätzt. Die Ausbildungsvergütung beginnt im ersten Ausbildungsjahr bei den kaufmännischen und den gewerblich-technischen Auszubildenden bei monatlich 1.180 Euro brutto.
Die Vergütung steigert sich bis zum letzten Ausbildungsjahr bei den kaufmännischen Auszubildenden auf monatlich 1.380 Euro brutto und bei den gewerblich-technischen Auszubildenden auf monatlich 1.480 Euro brutto.
Dazu kommen attraktive tarifliche und betriebliche Leistungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive vergünstigter "Sport-Flatrate", eine betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen.
Du willst dich für einen Ausbildungsplatz bewerben?
Der optimale Zeitraum für die Abgabe deiner Bewerbung beginnt Mitte Juli und endet am 31. Oktober. Der Ausbildungsbeginn ist im Herbst des Folgejahrs zum 1. September.
Wir bieten Ausbildungsplätze für die Berufe Elektroniker (m/w/d) und Industriekaufmann (m/w/d) an.
Du bist noch auf der Schule und möchtest dich früh beruflich orientieren und herausfinden, ob das Arbeitsgebiet zu dir passt? Alles ganz easy, mach einfach ein Praktikum bei uns.
Deine Ansprechpartnerin hierfür ist unsere Ausbilderin Annette Siefert, Telefon: 07821 280-371.
Oder direkt Bewerbung senden:
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Lotzbeckstraße 45
77933 Lahr
Oder elektronisch an:
personal [at] e-werk-mittelbaden.de (personal[at]e-werk-mittelbaden[dot]de)
Deine schulische Ausbildung findet an folgenden Schulen statt:
Industriekaufmann (m/w/d)
Kaufmännische Schulen Lahr, www.ibg-lahr.de
Elektroniker (m/w/d), Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Gewerbliche Schule Lahr, www.gewerbliche-schule-lahr.de
- Überbetrieblicher Unterricht: Gewerbe Akademie, Standort Offenburg, http://www.wissen-hoch-drei.de
Pro Ausbildungsjahr werden im Regelfall 3 Ausbildungsplätze für Industriekaufmann (m/w/d) und 5 Ausbildungsplätze für Elektroniker (m/w/d) in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik besetzt.
Unsere gewerblich-technischen Azubis sind direkt bei der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, einem Tochterunternehmen der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, angestellt und werden in beiden Unternehmen betrieblich ausgebildet.
Energielösungen
Ja, du kannst zwischen dem Kauf einer Wallbox und einem Pachtmodell wählen. Wenn du bereits in deinem Zuhause Ökostrom beziehst, fördert die KfW-Bank dein Vorhaben mit. Dein Vorteil beim E-Werk Mittelbaden: Du erhältst die Wallbox im Komplettpaket - Wallbox inklusive Installation!
Wir unterstützen deine Elektromobilität mit den passenden Ökostromtarifen. Damit du günstig klimaschonend mobil sein kannst, wähle den für dich passenden Stromtarif unter Strom für dein Auto aus.
Bei dir ist regional die erste Wahl? Du lebst in der Ortenau und dir liegen heimische Produkte am Herzen? Mit der 100% regional erzeugten „Ortenauenergie“ entscheidest du dich für einen umweltfreundlichen Kraftstoff für dein E-Fahrzeug.
Jedes Gebäude oder Gelände hat seine Besonderheiten und die gilt es herauszufinden, um die Installation so einfach wie möglich zu erledigen. Wir arbeiten mit Kooperationspartnern, die vor Ort die technische Qualifikation übernehmen.
Vor-Ort-Termine zur technischen Qualifikationsprüfung sind grundsätzlich kostenpflichtig und Grundlage für ein seriöses Angebot. Kommt kein Auftrag zustande, wird der Aufwand mit pauschal 150 € in Rechnung gestellt. Bei Angebotsannahme übernehmen wir die Kosten.
Der Einbau und Betrieb eines zweiten Zählers ist mit Mehrkosten verbunden. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob es wirtschaftlich sinnvoll für dich ist.
Gründe, die für einen zweiten Zähler sprechen sind: Eine hohe jährliche Lademenge in Kombination mit vergünstigtem Ökostrom oder wenn eine Verbrauchsabrechnung für das Finanzamt (beispielsweise bei Firmenfahrzeugen oder Betrieben) erforderlich ist.
Wir als Stromversorger werden nicht automatisch über die Installation deiner Photovoltaik-Anlage informiert.
Bitte informiere uns über deine Photovoltaik-Anlage, damit wir deinen Abschlag anpassen können.
Wenn du uns über die Installation deiner Photovoltaik-Anlage informierst, werden wir deinen Abschlag um ca. 30-50 % senken.
Du erreichst uns per Mail unter service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de) oder telefonisch unter 07821 280 333.
Wir als Stromversorger haben keinen Einblick auf die Abrechnung deiner Photovoltaik-Anlage.
Bei Fragen zur Abrechnung wende dich bitte an deinen zuständigen Netzbetreiber. Der zuständige Netzbetreiber in unserem Grundversorgungsgebiet ist das Überlandwerk-Mittlebaden.
Du erreichst das Überlandwerk-Mittelbaden per Mail unter einspeiser [at] uewm.de (einspeiser[at]uewm[dot]de) oder telefonisch unter 07821 280-599.
Die Ablesung für Photovoltaik-Anlagen wird separat von der jährlichen Ablesung für den Stromverbrauch durchgeführt, d. h. dass du die Jahresrechnung für deine Photovoltaik-Anlage zu einem anderen Zeitpunkt bekommst.
In der Regel ist der Abrechnungszeitpunkt der 31.12. eines Jahres.
Die Eingabe des Zählerstands für deine Photovoltaik-Anlage läuft nicht über uns, sondern über den zuständigen Netzbetreiber. Bitte wende dich an diesen, um deinen Zählerstand mitzuteilen. Der zuständige Netzbetreiber in unserem Grundversorgungsgebiet ist das Überlandwerk-Mittlebaden.
Du erreichst das Überlandwerk-Mittelbaden per Mail unter einspeiser [at] uewm.de (einspeiser[at]uewm[dot]de) oder telefonisch unter 07821 280-599.
Nein, aktuell können wir noch keine dynamischen Tarife anbieten. Mit unserem Spotmarkttarif kannst du trotzdem von mehr Flexibilität profitieren.
Hier findest du weitere Informationen dazu.
Nein, derzeit bieten wir keine HEMS-Systeme an.
Preise
Hinweis: Bei dem hier dargestellten Preisblatt handelt es sich um ein Beispiel, dargestellte Preisbestandteile können ggf. abweichen.
Grundversorgung
Mit der Grundversorgung stellen wir sicher, dass im Netzgebiet der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG alle Haushalte mit Strom beliefert werden.
Dies sind die ab dem 01.01.2025 geltenden Preise der Grundversorgung (OrtenauDirekt).
OrtenauDirekt Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Dies sind die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 geltenden Preise der Grundversorgung (OrtenauDirekt).
OrtenauDirekt Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Dies sind die bis zum 31.12.2023 geltenden Preise der Grundversorgung (OrtenauDirekt).
OrtenauDirekt Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
OrtenauDirekt Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Ersatzversorgung
Dein bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen? Bei Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages deines Vorlieferanten beliefern wir dich automatisch innerhalb der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Strom. Deine Versorgung mit Energie ist daher immer gesichert und es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen.
Laufzeit: | max. 3 Monate |
Vertragsverlängerung: | keine |
Kündigungsfrist: | keine |
Für den Fall, dass innerhalb der dreimonatigen Laufzeit der Ersatzversorgung kein wirksamer Liefervertrag abgeschlossen wird und danach weiterhin Energie aus dem Netzgebiet entnommen wird, wirst du zu Preisen und Konditionen der Grundversorgung (OrtenauDirekt) weiterbeliefert.
Dies sind die geltenden Preise der Ersatzversorgung (Preisstand 01.12.2024, gültig im Netzgebiet der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG):
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Dies sind die geltenden Preise der Ersatzversorgung gültig im Netzgebiet der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG):
Preisstand 01.11.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Preisstand 01.10.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Preisstand 01.09.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Preisstand 01.08.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Preisstand 01.07.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
Preisstand 01.06.2024:
Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif
Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage, auch "Ökostrom-Umlage" genannt, ist ein Bestandteil des Strompreises und im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Sie dient dazu, den Ausbau Erneuerbarer Energien (wie Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen) in Deutschland zu finanzieren. Die Einnahmen fließen auf das sogenannte EEG-Konto der Betreiber der Übertragungsnetze. Damit werden unter anderem die Betreiber von Anlagen Erneuerbarer Energien (wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen) gefördert, die eine Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Strom erhalten.
Die Höhe der EEG-Umlage wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland jährlich ermittelt und zum 15. Oktober für das jeweilige Folgejahr veröffentlicht.
Die EEG-Umlage wird laut eines Beschlusses des Bundeskabinetts 2022 abgeschafft, um die Verbraucher zu entlasten. Die Übertragungsnetzbetreiber senken die EEG-Umlage daher ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 von bislang 3,723 Cent pro Kilowattstunde (4,430 Cent/kWh brutto) auf 0,000 Cent pro Kilowattstunde (netto). Die EEG-Umlage soll ab 2023 aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden.
Diese Absenkung der EEG-Umlage werden wir als Stromanbieter in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben.
Durch die Absenkung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 bis zunächst zum 31. Dezember 2022 von 3,723 Cent/kWh (4,430 Cent/kWh brutto) entfällt die EEG-Umlage für die Kunden des E-Werk Mittelbaden im Rahmen der Grundversorgung (OrtenauDirekt) und außerhalb der Grundversorgung (BadenEnergie, OrtenauEnergie).
In der Rechnung wird die Absenkung der EEG-Umlage im Verbrauchszeitraum berücksichtigt.
Durch die Absenkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 von 4,430 Cent brutto (3,723 Cent/kWh netto) auf 0,000 Cent/kWh ergibt sich für einen Durchschnittshaushalt von 3.000 kWh/Jahr eine Einsparung von 132,90 Euro pro Jahr brutto.
Nein, du musst den Zählerstand aufgrund des Wegfalls der EEG Umlage zum 01.07.2022 nicht mitteilen. Du kannst deinen Zählerstand jederzeit online mitteilen oder mit deinem Zugang im Kundenportal eingeben.
Auf der nächsten Jahresrechnung werden die bis zum 30. Juni 2022 (EEG-Umlage mit 3,723 Cent/kWh) und ab dem 1. Juli 2022 (EEG-Umlage mit 0,000 Cent/kWh) geltenden Preise anteilig berechnet und in der Rechnungsübersicht anteilig aufgeführt. Zum Stichtag wird der Stromverbrauch basierend auf deinen bisherigen Verbrauchswerten geschätzt.
Die Höhe der Abschläge bleibt bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Danach wird die Abschlagshöhe basierend auf dem bisherigen Stromverbrauch errechnet und automatisch angepasst.
Falls du den Abschlag ändern möchtest, kannst du ohne Registrierung oder direkt im Kundenportal deine gewünschte Abschlagshöhe eingeben.
Marktkommunikation
Informationen für Unternehmen der Energiebranche:
Diese Inhalte richten sich an Energieunternehmen, wie z. B. Lieferanten, welche im Kontext der Marktkommunikation elektronisch Daten mit dem E-Werk Mittelbaden austauschen.