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Wir beantworten sie gerne.

Aktuelles zum Energiemarkt

Was passiert mit der Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse hat zum Ziel, dass die Stromkosten für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sinken. (Quelle: bundesregierung.de

Die geplanten und gesetzlich geregelten Entlastungen geben wir umgehend und in vollem Umfang an dich weiter. Du brauchst nichts weiter unternehmen und wirst durch uns zur Umsetzung informiert.

Alle aktuell wichtigen Informationen findest du auf der Seite zur Strompreisbremse.

(Stand: 15.03.2023)

Weshalb ist der Strompreis angestiegen?

Die Strompreisentwicklung für Haushaltskunden in Deutschland zeigt, dass die Stromkosten seit 2020 stark angestiegen sind. Historisch betrachtet haben Verbraucher noch nie mehr für eine Kilowattstunde Strom bezahlt. Grund dafür sind die rasant ansteigenden Strombeschaffungskosten an der Leipziger Energiebörse EEX.

Folgende Gründe führen u. a. zum Anstieg der Großhandelspreise für Strom an der Energiebörse: 

  • Steigende Nachfrage nach Rohstoffen bzw. Energieträgern aufgrund der weltweiten konjunkturellen Erholung in der Vergangenheit. Diese hohe Nachfrage ließ die Preise international steigen.
  • Die Kriegssituation mit der Senkung an geliefertem Gas aus Russland und der Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten führen zur Preissteigerung der knappen Energieträger.
  • Außerdem haben sich die Preise der CO2-Zertifikate im europäischen CO2-Handel in den vergangenen zwei Jahre mehr als verdoppelt.

Eine wachsende Nachfrage trifft damit auf ein geringes Angebot an zur Verfügung stehenden Strommengen mit gleichzeitigen Lieferengpässen. Dieses aktuell knappe Stromangebot führt zu hohen Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt.

(Stand: 14.11.2022, Quelle: BDEW)

Haben kurzfristige Schwankungen bei den Beschaffungspreisen einen Einfluss auf den Strompreis?

Da die Strompreise an der Börse schwanken, beschaffen wir als Energieversorger den für unsere Kunden benötigten Strom in Teilmengen über einen längeren Zeitraum hinweg. Das E-Werk Mittelbaden kann so durch eine vorausschauende Energiebeschaffung dazu beitragen, dass die Preise für dich als Kunde langfristig stabil bleiben.

Das führt dazu, dass sich starke Schwankungen der Börsenpreise nicht direkt auf den Verbrauchs- und Grundpreis auswirken. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Strompreis nicht absinkt, sofern die Börsenpreise kurzzeitig fallen.

In der aktuellen Situation mit anhaltend hohen Großhandelspreisen bedeutet das: Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategien des E-Werk Mittelbaden über mehrere Jahre hinweg kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen.

(Stand: 14.11.2022, Quelle: BDEW)

Umzug

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Hast du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, kannst du diesen zum Ende der Erstvertragslaufzeit bzw. mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Wie kann ich mich bei einem Umzug an- und abmelden?

Teile uns deinen Umzug hier mit, wenn du dich am bisherigen Wohnort ab- und am neuen Wohnort anmelden möchtest.

Teile uns deinen Einzug hier mit, wenn du dich nur anmelden möchtest.

Teile uns deinen Auszug hier mit, wenn du dich nur abmelden möchtest.

Kann ich bei einem Umzug meinen Vertrag mitnehmen?

Gerne können wir deinen bisherigen Vertrag für dich weiterführen.

Teile uns deinen Umzug mit, die weitere Abwicklung übernehmen wir für dich.

Jetzt Umzug mitteilen

Abschlagszahlung

Was ist eine Abschlagszahlung?

Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung für den Strom, den du im Vormonat verbraucht hast. Er wird zum Monatsersten des Folgemonats fällig. Du bezahlst bei uns maximal 11 Abschläge pro Kalenderjahr. Der Monat, in dem du deine Jahresrechnung erhältst, ist abschlagsfrei.

Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag?

Dein monatlicher Abschlag orientiert sich an deinem Verbrauch und unseren aktuellen Preisen und wird mit der Jahresrechnung neu ermittelt.

Sind Abschläge im Voraus fällig?

Der Abschlag ist zum ersten eines jeden Monats fällig und begleicht den angenommenen Verbrauch des vorherigen Monats.

Du bezahlst bei uns also nicht im Voraus, sondern rückwirkend.

Wie viele Abschläge sind in einem Verbrauchsjahr zu leisten?

Insgesamt sind 11 Abschlagszahlungen in einem Verbrauchsjahr fällig.

Im Folgemonat nach der Zählerablesung erhälst du deine Jahresverbrauchsabrechnung. In diesem Monat ist kein Abschlag zu bezahlen.

Welche Zahlungsarten gibt es für die Bezahlung des Abschlags?

Am einfachsten ist es, wenn du am bequemen Lastschriftverfahren teilnimmst. Nutze dazu den Menüpunkt Bankverbindung mitteilen.

Natürlich kannst du den monatlichen Abschlag auch überweisen. Unsere Bankverbindung findest du hier:

Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE29 6645 0050 0000 0008 02
BIC: SOLADES1OFG

Kann ich meine Abschlagshöhe ändern?

Du kannst jederzeit die Abschlagshöhe deinem Verbrauchsverhalten anpassen.

Wenn du bereits registriert bist, kanns du deinen Abschlag direkt im Kundenportal ändern. Ohne Registrierung geht es hier.

Wie lautet die Bankverbindung des E-Werk Mittelbaden?

Bankverbindung

Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE29 6645 0050 0000 0008 02
BIC: SOLADES1OFG

Weshalb erhöht sich mein Abschlag trotz der Gutschrift in meiner Rechnung?

Die Abschlagshöhe berechnen wir auf Basis Ihres Verbrauchs und den aktuellen Preisen in Ihrem Tarif. 
Ist der aktuelle Preis in Ihrem Tarif höher als der Preis im vorherigen Abrechnungszeitraum, so kommt es trotz einer Gutschrift und eventuell geringerem Verbrauch zu einer Erhöhung Ihres Abschlags. Ihre aktuellen Vertragskonditionen und Ihren Verbrauch finden Sie im Kundenportal.
 

Rechnung

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Einmal im Jahr wird der Stand deines Zählers abgelesen.

Auf der Basis deines Verbrauchs erstellen wir im Folgemonat deine Jahresrechnung.

Was bedeuten die einzelnen Positionen auf meiner Rechnung?

In unserer Beispielrechnung sind die einzelnen Positionen erklärt.

Klicke einfach mit der Maus auf die Ziffern.

Rechnungserläuterung

Vertrag

Kann ich einen Stromvertrag von einer anderen Person übernehmen? Zum Beispiel im Sterbefall?

Der Stromvertrag ist an eine natürliche Person gebunden und kann deshalb nicht übernommen werden.

Kündige bitte den bestehenden Vertrag und schließe einen neuen Stromliefervertrag mit uns ab.

Warum erhalte ich eine Vertragsbestätigung, obwohl ich keinen Vertrag unterzeichnet habe?

Das E-Werk Mittelbaden ist an deiner neuen Adresse für die gesetzliche Grundversorgung mit Strom zuständig.

Das heißt, du erhälst automatisch Strom, auch wenn du keinen Stromvertrag abgeschlossen hast. Die Vertragsbestätigung ist der schriftliche Nachweis für die Stromlieferung in der Grundversorgung.

Welche Kündigungsfrist hat mein Stromvertrag?

Schade, dass du über eine Kündigung nachdenkst.

Es gibt je nach Tarif unterschiedliche Kündigungsfristen. Welche Kündigungsfrist für dich gilt, kannst du in deiner Vertragsbestätigung oder deiner letzten Jahresrechnung nachlesen.

Unser Kundencenter gibt dir unter 07821 280 333 gerne Auskunft.

Muss ich bei einem Auszug meinen Stromvertrag selbst kündigen?

Deinen Vertrag musst du selbst kündigen.

Dazu benötigst du die Kundennummer, deine Zählernummer, den Zählerstand und das Datum vom Tag der Schlüsselübergabe.

Bitte teile uns auch die neue Rechnungsadresse mit, damit wir die Endabrechnung korrekt versenden können.

Allgemein

Ist mein Stromverbrauch angemessen?

Der Stromverbrauch hängt von vielen Faktoren ab.

Vor allem die Anzahl der Personen im Haushalt, ob du in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus wohnst und ob für die Warmwasseraufbereitung Strom benötigt wird, sind für den Verbrauch Ausschlag gebend.

Energiesparen lohnt sich!

Unsere Energieberater in der E>Welt in der Freiburger Straße 23a in Offenburg informieren dich gerne über Einsparmöglichkeiten.

Du kannst dir deinen hohen Stromverbrauch nicht erklären?

Gerne laden wir dich zu einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Energieberater ein.

Bitte vereinbare hierzu einen Termin.

Welche Rechte habe ich bei einer Beschwerde?

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. 

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030  2757240 - 0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info [at] schlichtungsstelle-energie.de (info[at]schlichtungsstelle-energie[dot]de)

Online-Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Unsere E-Mail-Adresse:
lob-kritik [at] e-werk-mittelbaden.de (lob-kritik[at]e-werk-mittelbaden[dot]de)

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Natürlich. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss hast du die Möglichkeit, deine Entscheidung zu widerrufen.

Sende dafür eine eindeutige Erklärung z.B. per Mail an kundencenter [at] e-werk-mittelbaden.de (subject: Widerrufsrecht) (kundencenter)kundencenter [at] e-werk-mittelbaden.de (subject: Widerrufsrecht) (@e-werk-mittelbaden.de).

Selbstverständlich kannst du auch ein Fax an 07821 280-76-333 senden oder den Postweg nutzen.

An wen wende ich mich bei technischen Fragen in Bezug auf Zähler oder Leitungen?

Für technischen Fragen und im Falle eines Stromausfalls ist dein Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

In unserem Grundversorgungsgebiet ist das der Netzbetreiber Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG.

Weitere Informationen findest du unter www.uewm.de.

Wie setzt sich mein Strom zusammen? (Strommix/Stromkennzeichnung)

Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über die Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, welcher für die Kunden des E-Werk Mittelbaden beschafft wird.

Die prozentuale Aufteilung wird als Strommix bezeichnet, welcher sich aus fossilen Energieträgern (Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger wie Heizkraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen etc.), radioaktiven Energieträgern (Kernenergie) sowie regenerativen Energieträgern (unter anderem Sonnenenergie, Wasserkraft und Windkraft) zusammensetzen kann. 

Außerdem werden die durch die Stromproduktion entstehenden Umweltauswirkungen angegeben, die zeigen, wie viel CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall bei der Stromproduktion angefallen sind. 

Der Strommix des E-Werk Mittelbaden für den in 2022 beschafften Strom setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Der Gesamtenergieträgermix zeigt das Beschaffungsverhalten des E-Werk Mittelbaden als Gesamtunternehmensmix. (Seit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2021 entfällt in der Darstellung der Anteil "Erneuerbare Energie, finanziert aus der EEG-Umlage".)
  • Der Strommix Ökostrom-Produkte gilt für Stromprodukte mit einem Erzeugungsanteil von 100% erneuerbaren Energien (z. B. die Tarife BadenEnergie Öko oder OrtenauEnergie).
  • Der Verbleibende Energieträgermix gilt für alle anderen Stromprodukte außer den Ökostrom-Tarifen. 
  • Die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland werden zum Vergleich dargestellt. 

Die Stromkennzeichnung für das Bezugsjahr 2023 erscheint im November 2024 (gemäß § 42 EnWG).

Wie kann ich eine Versorgungsunterbrechung abwenden? (Abwendungsvereinbarung)

Um eine Versorgungsunterbrechung in der Grundversorgung abzuwenden, bieten wir die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung an.

Ein Muster einer Abwendungsvereinbarung stellen wir gemäß § 19 Abs. 5 Strom- und Grundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Verfügung.

Wie viel CO₂ -Steuer fällt durch meinen Stromverbrauch an?

Eine CO₂-Steuer fällt nur bei fossilen Brennstoffen an. Strom ist jedoch kein fossiler Brennstoff, Häuser mit Stromheizungen haben daher auch keinen Schornstein. Daher beinhaltet unsere Stromrechnung auch keine CO₂-Steuer, die du umlegen kannst.

CO₂ fällt bereits bei der Erzeugung von Strom an, diese Kosten tragen die Energieunternehmen. Unserer Rechnung kannst du die dabei entstandenen Emissionen entnehmen. Du findest auf der vorletzten Seite unter „Kennzeichnung der Stromlieferung“ die Umweltauswirkung unserer Stromlieferung. Beziehst du deinen Strom aus 100 % Ökostrom, dann fällt kein CO₂ an. Beziehst du unseren Strommix, dann findest du die Emissionen unter dem Diagramm „Verbleibender Energieträgermix“. 

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Logge dich mit deinem persönlichen Zugangsdaten in unserem Kundenportal ein.

Klicke dort auf den Button "Daten ändern".

Stromzähler

Wie lese ich meinen Zählerstand richtig ab?

Du benötigst zur Selbstablesung die Zählernummer (auf der Vertragsbestätigung oder Rechnung zu finden) sowie den Zählerstand, der in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird. Der Zählerstand erhöht sich mit jeder verbrauchten Kilowattstunde und gilt als Bemessungsgrundlage für Deine Stromrechnung. Die Zählernummer ordnet Deinen Stromzähler einen eindeutigen Verbrauchsstelle zu.

Eine Anleitung zur Ablesung deines analogen oder digitalen Stromzählers findest Du hier zum Download. 

Was bedeuten die Zahlen auf dem Display meines digitalen Stromzählers?

Displayanzeige

1

Tarifkennzeichnung für den angezeigten abrechnungsrelevanten Verbrauchswert (OBIS-Kennzahl)

 

2

Anzeige der abrechnungsrelevanten Zählerstände in kWh. Die Darstellung erfolgt mit sechs Stellen ohne Nachkommastelle.

 

Dein Strombezug aus dem Netz bei Eintarifzähler:
1.8.0 Gesamtbezug

 

Dein Strombezug aus dem Netz bei Zweitarifzähler:
1.8.1 Bezug im HT (Wirkarbeit HT Bezug)
1.8.2 Bezug im NT (Wirkarbeit NT Bezug)

 

Deine Stromlieferung in das Netz:
2.8.0 Gesamteinspeisung

 

Der aktuelle im Display angezeigte Tarif ist durch einen Unterstrich gekennzeichnet.

 

3

Anzeige der individuellen Verbrauchswerte. Zum Aufruf ist eine PIN erforderlich, die Du bei Interesse hier anfragen kannst.

 

Wo finde ich meinen Stromzähler? Wie erkenne ich die Zählernummer?

Der Stromzähler befindet sich entweder direkt in deiner Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In einigen Wohnanlagen hat jedoch nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der jeweiligen Mietparteien.

Die Zählernummer findet sich auf dem Stromzähler oder steht in der Stromrechnung.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Zählerstände, die wir für die Jahresrechnung benötigen, werden vom jeweiligen Netzbetreiber abgelesen.

Das geschieht entweder persönlich vor Ort oder du erhälst eine Ablesekarte.

Am Anfang und am Ende einer Strombelieferung, zum Beispiel bei einem Umzug, ermittle den Stand des Zählers bitte selbst.

Was passiert, wenn keine Ablesung stattfindet?

Der Netzbetreiber schätzt den Zählerstand, falls eine Ablesung nicht möglich ist oder wir keinen Zählerstand von dir erhalten.

Wo melde ich eine Fehlfunktion meines Stromzählers?

Hier ist der Messstellenbetreiber dein richtiger Ansprechpartner. Messstellenbetreiber ist meist dein Netzbetreiber.

In unserem Grundversorgungsgebiet findest du hier die Ansprechpartner bei Fehlfunktionen deines Stromzählers sowie das Formular zur Prüfung deines Messgeräts.

Energieberatung

Wie kann ich Energie sparen?

Oft sind es kleine Veränderungen im Verbrauchsverhalten, die den Energieverbrauch schon erheblich senken können. Die Energieberater im E-Werk Mittelbaden unterstützen dich dabei.

Große Einsparpotentiale können Hauseigentümer mit einer umweltfreundlichen Heizungstechnik, Dämmungsmaßnahmen oder durch die eigene Energieerzeugung mit Photovoltaik nutzen. 

Die Energieberater des E-Werk Mittelbaden unterstützen dich mit ihrem Know-how in deinem Bestreben, Energie optimal einzusetzen. Du findest sie in der E>welt, in der Freiburger Straße 23a, in Offenburg.

Wer kann sich ein Messgerät ausleihen?

Jeder Kunde des E-Werk Mittelbaden, an allen Standorten.

Wie hoch sind die Leihgebühren für ein Strommessgerät?

Das Strommessgerät wird als Leihgabe gegen eine Kaution in Höhe von 25 € verliehen.

Wo erhalte ich das Strommessgerät?

Die Strommessgeräte sind an allen Standorten des E-Werk Mittelbaden verfügbar.

Welche Voraussetzungen muss ein Gebäude mitbringen, damit ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann?

Die Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises ist nur möglich für

  • Häuser, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Dies ist durch verschiedene Wärmedämmmaßnahmen möglich, wie beispielsweise neue Fenster, neue Haustür, Dachsanierung mit Dämmung, Dämmung des Dachbodens und/oder der Kellerdecke, Außen- oder Innendämmung der Außenwand oder
  • Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Wohngebäude mit fünf und mehr Wohnungen.

Karriere

Auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einen Praktikumsplatz?

Wir bieten Ausbildungsplätze für die Berufe Elektroniker (m/w/d) und Industriekaufmann (m/w/d) an.

Du bist noch auf der Schule und möchtest dich früh beruflich orientieren und herausfinden, ob das Arbeitsgebiet zu dir passt? Alles ganz easy, mach einfach ein Praktikum bei uns.

Deine Ansprechpartnerin hierfür ist unsere Ausbilderin Annette Siefert, Telefon: 07821 280-371.

Oder direkt Bewerbung senden:
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Lotzbeckstraße 45
77933 Lahr

Oder elektronisch an:
personal [at] e-werk-mittelbaden.de (personal[at]e-werk-mittelbaden[dot]de)

An welchen Schulen findet die Berufsschule statt?

Deine schulische Ausbildung findet an folgenden Schulen statt:

Industriekaufmann (m/w/d)
Kaufmännische Schulen Lahr, www.ibg-lahr.de

Elektroniker (m/w/d), Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Wie viele Ausbildungsplätze werden neu besetzt?

Pro Ausbildungsjahr werden im Regelfall 3 Ausbildungsplätze für Industriekaufmann (m/w/d) und 5 Ausbildungsplätze für Elektroniker (m/w/d) in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik besetzt.

Unsere gewerblich-technischen Azubis sind direkt bei der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, einem Tochterunternehmen der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, angestellt und werden in beiden Unternehmen betrieblich ausgebildet.

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsprozesses zur Ausbildung?
  1. Wir sammeln eingehende Bewerbungen und prüfen sie auf Vollständigkeit und Inhalt.
  2. Durch Zwischenbescheide informieren wir dich über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens.
  3. Maximal 30 ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Einladung zum Berufseinstiegstest (Eignungstest).
  4. Damit du nicht länger als maximal vier bis sechs Wochen auf die Ergebnisse deines Bewerbungsverfahrens warten musst, führen wir ab August mehrere Tests und Vorstellungsrunden bis zum Bewerbungsschluss Ende Oktober durch.
  5. Nach der Auswertung des Tests folgt innerhalb einer Woche bereits das Bewerberinterview (Vorstellungsgespräch).
  6. Durch Zwischenbescheide informieren wir dich über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens.
Welche Leistungen und Angebote gibt es für Auszubildende?

Engagement wird honoriert und wertgeschätzt. Die Ausbildungsvergütung beginnt im ersten Ausbildungsjahr bei den kaufmännischen und den gewerblich-technischen Auszubildenden bei monatlich 1.180 Euro brutto.

Die Vergütung steigert sich bis zum letzten Ausbildungsjahr bei den kaufmännischen Auszubildenden auf monatlich 1.380 Euro brutto und bei den gewerblich-technischen Auszubildenden auf monatlich 1.480 Euro brutto.

Dazu kommen attraktive tarifliche und betriebliche Leistungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive vergünstigter "Sport-Flatrate", eine betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen.

Wann ist die optimale Bewerbungszeit für eine Ausbildung?

Du willst dich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Der optimale Zeitraum für die Abgabe deiner Bewerbung beginnt Mitte Juli und endet am 31. Oktober. Der Ausbildungsbeginn ist im Herbst des Folgejahrs zum 1. September.

E-Mobilität

Bekomme ich eine Förderung beim Kauf einer Wallbox?

Die KfW-Bank fördert seit kurzem den Einbau einer Wallbox. Nach einer unverbindlichen Registrierung im KfW-Zuschussportal kann der Antrag für den Zuschuss 440-Ladeinfrastruktur für Elektroautos dort eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm 440 - Ladeinfrastruktur für Elektroautos der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de

Soll ich einen zweiten Zähler für die Ladestation einbauen lassen?

Der Einbau und Betrieb eines zweiten Zählers ist mit Mehrkosten verbunden. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob es wirtschaftlich sinnvoll für dich ist.

Gründe, die für einen zweiten Zähler sprechen sind: Eine hohe jährliche Lademenge in Kombination mit vergünstigtem Ökostrom oder wenn eine Verbrauchsabrechnung für das Finanzamt (beispielsweise bei Firmenfahrzeugen oder Betrieben) erforderlich ist.

Kann ich beim E-Werk Mittelbaden eine Wallbox kaufen?

Ja, du kannst zwischen dem Kauf einer Wallbox und einem Pachtmodell wählen. Wenn du bereits in deinem Zuhause Ökostrom beziehst, fördert die KfW-Bank dein Vorhaben mit. Dein Vorteil beim E-Werk Mittelbaden: Du erhältst die Wallbox im Komplettpaket - Wallbox inklusive Installation!

Bekomme ich einen vergünstigten Stromtarif für Elektroautos beim E-Werk Mittelbaden?

Wir unterstützen deine Elektromobilität mit den passenden Ökostromtarifen. Damit du günstig klimaschonend mobil sein kannst, wähle den für dich passenden Stromtarif unter Strom für dein Auto aus.

Bei dir ist regional die erste Wahl? Du lebst in der Ortenau und dir liegen heimische Produkte am Herzen? Mit der 100% regional erzeugten „Ortenauenergie“ entscheidest du dich für einen umweltfreundlichen Kraftstoff für dein E-Fahrzeug.

Ist der Vor-Ort-Termin kostenpflichtig?

Jedes Gebäude oder Gelände hat seine Besonderheiten und die gilt es herauszufinden, um die Installation so einfach wie möglich zu erledigen. Wir arbeiten mit Kooperationspartnern, die vor Ort die technische Qualifikation übernehmen.

Vor-Ort-Termine zur technischen Qualifikationsprüfung sind grundsätzlich kostenpflichtig und Grundlage für ein seriöses Angebot. Kommt kein Auftrag zustande, wird der Aufwand mit pauschal 150 € in Rechnung gestellt. Bei Angebotsannahme übernehmen wir die Kosten.

Ersatzversorgung

Was ist die Ersatzversorgung?

Dein bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen? Bei Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages deines Vorlieferanten beliefern wir dich automatisch innerhalb der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Strom. Deine Versorgung mit Energie ist daher immer gesichert und es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen.

Konditionen Ersatzversorgung:
 

Laufzeit: max. 3 Monate
Vertragsverlängerung: keine
Kündigungsfrist: keine

Für den Fall, dass innerhalb der dreimonatigen Laufzeit der Ersatzversorgung kein wirksamer Liefervertrag abgeschlossen wird und danach weiterhin Energie aus dem Netzgebiet entnommen wird, wirst du zu Preisen und Konditionen der Grundversorgung (OrtenauDirekt) weiterbeliefert.

Was sind die Preise der Ersatzversorgung der vergangenen Monate?

Dies sind die geltenden Preise der Ersatzversorgung gültig im Netzgebiet der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG):

Preisstand 01.04.2024:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif

Ersatzversorgung E-Mobilität

Preisstand 01.03.2024:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif

Ersatzversorgung E-Mobilität

 

Preisstand 01.02.2024:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif

Ersatzversorgung E-Mobilität

 

Preisstand 01.01.2024:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif

Ersatzversorgung E-Mobilität

 

Preisstand 01.12.2023:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif 

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif 

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif 

Ersatzversorgung E-Mobilität 

 

Preisstand 01.11.2023:

Ersatzversorgung - Eintarif 

Ersatzversorgung - Zweitarif 

Ersatzversorgung Wärme - Speicherheizung gemeinsame Messung Zweitarif

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Eintarif 

Ersatzversorgung Wärme - Wärmepumpe und Speicherheizung getrennte Messung Zweitarif 

Ersatzversorgung E-Mobilität 

 

EEG-Umlage

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage, auch "Ökostrom-Umlage" genannt, ist ein Bestandteil des Strompreises und im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Sie dient dazu, den Ausbau Erneuerbarer Energien (wie Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen) in Deutschland zu finanzieren. Die Einnahmen fließen auf das sogenannte EEG-Konto der Betreiber der Übertragungsnetze. Damit werden unter anderem die Betreiber von Anlagen Erneuerbarer Energien (wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen) gefördert, die eine Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Strom erhalten.

Die Höhe der EEG-Umlage wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland jährlich ermittelt und zum 15. Oktober für das jeweilige Folgejahr veröffentlicht.

Wie ändert sich die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird laut eines Beschlusses des Bundeskabinetts 2022 abgeschafft, um die Verbraucher zu entlasten. Die Übertragungsnetzbetreiber senken die EEG-Umlage daher ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 von bislang 3,723 Cent pro Kilowattstunde (4,430 Cent/kWh brutto) auf 0,000 Cent pro Kilowattstunde (netto). Die EEG-Umlage soll ab 2023 aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. 

Diese Absenkung der EEG-Umlage werden wir als Stromanbieter in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben.

Wie wirkt sich der Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis aus?

Durch die Absenkung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 bis zunächst zum 31. Dezember 2022 von 3,723 Cent/kWh (4,430 Cent/kWh brutto) entfällt die EEG-Umlage für die Kunden des E-Werk Mittelbaden im Rahmen der Grundversorgung (OrtenauDirekt) und außerhalb der Grundversorgung (BadenEnergie, OrtenauEnergie). 

In der Rechnung wird die Absenkung der EEG-Umlage im Verbrauchszeitraum berücksichtigt.

Durch die Absenkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 von 4,430 Cent brutto (3,723 Cent/kWh netto) auf 0,000 Cent/kWh ergibt sich für einen Durchschnittshaushalt von 3.000 kWh/Jahr eine Einsparung von 132,90 Euro pro Jahr brutto.

Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

Nein, du musst den Zählerstand aufgrund des Wegfalls der EEG Umlage zum 01.07.2022 nicht mitteilen. Du kannst deinen Zählerstand jederzeit online mitteilen oder mit deinem Zugang im Kundenportal eingeben.

Auf der nächsten Jahresrechnung werden die bis zum 30. Juni 2022 (EEG-Umlage mit 3,723 Cent/kWh) und ab dem 1. Juli 2022 (EEG-Umlage mit 0,000 Cent/kWh) geltenden Preise anteilig berechnet und in der Rechnungsübersicht anteilig aufgeführt. Zum Stichtag wird der Stromverbrauch basierend auf deinen bisherigen Verbrauchswerten geschätzt.

Wie verändert sich die Höhe meiner Abschläge?

Die Höhe der Abschläge bleibt bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Danach wird die Abschlagshöhe basierend auf dem bisherigen Stromverbrauch errechnet und automatisch angepasst. 

Falls du den Abschlag ändern möchtest, kannst du ohne Registrierung oder direkt im Kundenportal deine gewünschte Abschlagshöhe eingeben.

Marktkommunikation

Wo finde ich das Sicherheitszertifikat für die Marktkommunikation?

Informationen für Unternehmen der Energiebranche:

Diese Inhalte richten sich an Energieunternehmen, wie z. B. Lieferanten, welche im Kontext der Marktkommunikation elektronisch Daten mit dem E-Werk Mittelbaden austauschen. 

Sicherheitszertifikat E-Werk Mittelbaden Lieferant

Dein Browser ist veraltet.

Daher stehen dir die Funktionen auf unserer Webseite leider nicht zur Verfügung. Verwende aus Sicherheitsgründen einen aktuellen Browser (bspw. Chrome oder Firefox).

 

Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)