Strom in der Region
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Neuer Energieausweis: Das müssen Immobilienbesitzer wissen
Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder vermietet werden sollen. Wir erklären, was das für Eigentümer bedeutet – und wie das E-Werk Mittelbaden dabei helfen kann, einen neuen verbrauchsbasierten Energieausweis zu erstellen.
Der neue Energieausweis hat’s in sich
Für jede Immobilie, die vermietet oder verkauft wird, muss ein sogenannter Energieausweis erstellt werden. Dieser gibt mithilfe einer Skala von Grün bis Rot Aufschluss darüber, welchen Energiebedarf ein Gebäude hat. Beim verbrauchsbasierten Energieausweis wird der durchschnittliche Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre angezeigt. Das gibt möglichen Mietern oder Kaufinteressenten eine wichtige Orientierung, wie energieeffizient eine Immobilie tatsächlich ist. Wichtig: Energieausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und müssen immer dann vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Nachweise aus dem Jahr 2011 werden also noch in diesem Jahr ungültig und müssen daher nach den neuen Vorschriften erneuert werden. Wer seine Immobilie selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Beim Energieausweis wird zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Welcher Ausweis für dich der richtige ist, hängt vom Baujahr und der Größe der Immobilie sowie von erfolgten Sanierungsmaßnahmen ab: Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet und an denen seitdem keine Modernisierungen zur Wärmedämmung vorgenommen wurden, können keinen Verbrauchsausweis beantragen. Gleiches gilt für unsanierte Immobilien mit weniger als fünf Wohnungen. Für diese Objekte muss ein Bedarfsausweis beantragt werden.
Umfangreicher und komplexer: der neue Energieausweis
Ab Mai 2021 gelten verschärfte Regeln für Energieausweise. Grund dafür ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die meisten Änderungen betreffen dabei den Verbrauchsausweis, der bislang nicht so aussagekräftig war wie der bedarfsorientierte Energieausweis.
Hausbesitzer müssen hier nun ebenfalls die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben – inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Dazu ist eine Vor-Ort-Begehung durch einen Experten oder eine Bewertung mithilfe geeigneter Fotos, die die jeweilige Sanierung dokumentierten, nötig. „Der Antrag wird insgesamt viel umfangreicher – und damit auch deutlich komplexer“, weiß Energieberater Konrad Geppert vom E-Werk Mittelbaden. Die Beurteilung anhand von Bildern sei zwar möglich, diese müssen aber „sehr detailliert sein“, warnt der Experte. Zu den neuen Angaben, die künftig auf dem Energieausweis zu finden sind, zählt auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung von inspektionspflichten Klimaanlagen sowie die Treibhausgas-Emissionen, die vom Objekt ausgehen. Damit wird der CO2-Fußabdruck künftig deutlicher dargestellt. Zudem muss bei jedem Verkauf / Vermietung ein solcher Nachweis vorgelegt werden – das gilt erstmals auch für Immobilienmakler.
Verbrauchsbasierter Energieausweis beantragen: drei Tipps von Energieberater Konrad Geppert
- Wende dich an einen vertrauenswürdigen Aussteller! Gerade im Internet lauern viele Fallen. Bei falschen Angaben drohen hohe Bußgelder.
- Stelle sicher, dass du beim Aussteller des Energieausweises konkrete Nachfragen stellen kannst. Diese werden während der Antragstellung garantiert aufkommen.
- Nimm dir Zeit! Erfahrungsgemäß kann das Erstellen des Ausweises ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Jetzt entdecken: Der E-Werk Service zum Energieausweis
Das E-Werk unterstützt dich bei der Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises für deine Immobilie. Wir prüfen alle Daten auf Richtigkeit und Plausibilität – und stehen dir stets beratend zur Seite, wenn du Fragen hast.