Energieausweis

Mit dem Energieausweis erhälst du einen Nachweis über die Energieeffizienz deines Hauses. Bei neuen Immobilien ist ein Energieausweis sogar verpflichtend. Ebenso bei Neuvermietung oder wenn ein Verkauf ansteht. Neumieter oder Käufer können sich so vor ihrer Entscheidung über den zu erwartenden Energieverbrauch einen Überblick verschaffen.

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten vom Energieausweis: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Welcher Energieausweis der Richtige für dich ist, erfährst du bei unseren Experten. Wir unterstützen dich bei der Generierung eines Energieausweises für deine Immobilie.

 

Dein Verbrauchsausweis
aus den Angaben der Bewohner

Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt.

In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Dieser Energieausweis ist abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner.

 

Dein Bedarfsausweis
für deine Immobilie

Beim Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen:

Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

 

Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen beispielsweise keinen Energieausweis.

Das E-Werk Mittelbaden unterstützt dich bei der Generierung eines entsprechenden Verbrauchsausweises für die Immobilie.

 

Deine Vorteile

Für Mieter und Verbraucher

Erfahre, welche Energiekosten in der Vergangenheit angefallen sind. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.

Für Vermieter oder Verkäufer

Du bist verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Potenzielle Mieter und Käufer selektieren vorab, mit guten Werten und einer offenen Kommunikation, erhöhen sich die Chancen auf einen schnellen Verkauf oder Vermietung deiner Immobilie.

Du brauchst einen Verbrauchsausweis? 
Wir helfen dir.

Du hast Fragen?
Wir beantworten sie gerne.

Welche Voraussetzungen muss ein Gebäude mitbringen, damit ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann?

Die Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises ist nur möglich für

  • Häuser, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Dies ist durch verschiedene Wärmedämmmaßnahmen möglich, wie beispielsweise neue Fenster, neue Haustür, Dachsanierung mit Dämmung, Dämmung des Dachbodens und/oder der Kellerdecke, Außen- oder Innendämmung der Außenwand oder
  • Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Wohngebäude mit fünf und mehr Wohnungen.
Wann kann kein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden?

Wir können keine Energieausweise ausstellen basierend auf:

  • lückenhaften Verbrauchsangaben
  • Daten von weniger als 3 Jahren
  • Heizungsverbräuchen bei kompletten Leerstand
  • Verbräuchen einer einzelnen Einheit eines Mehrfamilienhauses
Was bedeutet beheizte Wohnfläche?

Geben Sie hier die gesamte Wohnfläche in Quadratmeter an.

Im Allgemeinen umfasst dies alle beheizten (beheizbaren) Flächen, inklusiver beheizter Kellerräume (z.B. Hobbyraum).

Was gebe ich als Baujahr des Gebäudes an?

Geben Sie hier das Baujahr des Gebäudes an.

Ist der Bauauftrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden, kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis nur erstellt werden, wenn maßgebliche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen worden sind und somit die Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird.

Wo finde ich das Baujahr meiner Heizungsanlage?

Das Baujahr der Heizanlage finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anlage.

Bei mehreren Heizsystemen immer das jeweils neueste Baujahr angeben.

Was ist eine Zirkulationsleitung?

Eine Zirkulationsleitung wird in Installationen mit längeren Leitungsstrecken parallel zur Warmwasserleitung verlegt.

Eine Elektropumpe hält die Warmwasser-Zirkulation im ständigen Umlauf. Damit steht auch an entlegenen Zapfstellen sofort warmes Wasser zur Verfügung.

Welche Abrechnungszeiträume sind zu beachten?

Verwenden Sie hier die Zeiträume, wie Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung angegeben sind. Beginnen Sie mit dem neuesten Zeitraum. Es sind mindestens 3 aufeinanderfolgende Zeiträume anzugeben.

Geben Sie hier bitte alle Heizungssysteme an.

Wenn Sie beispielsweise eine Nachtspeicherheizung verwenden, im Winter aber unterstützend noch mit einem Kaminofen heizen, benötigen wir die Verbräuche beider Heizungen für den gesamten Zeitraum.

Was gebe ich als Energieträger / Heizungssystem an?

Wählen Sie für jede Abrechnungsperiode den im Heizsystem verwendeten Brennstoff aus.

Dazu benötigen wir die Angabe der jeweils üblichsten Energieeinheit für diesen Brennstoff.

Dein Ansprechpartner
Energieberatung ist mein Werk.

07821 280-223
geppert.konrad [at] e-werk-mittelbaden.de
E-Werk Mittelbaden - Konrad Geppert

Konrad Geppert
Energieberater

Bildnachweis:
Westend61/Getty Images

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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)