Mieter- und Eigentümerwechsel einfach mitteilen
Mieter- und Eigentümerwechsel einfach mitteilen
Energieversorgung sicher und lückenlos - Dank deiner Mithilfe!
Ob Mieterwechsel, Eigentumsübergang oder Leerstand - eine schnelle Information an uns ist entscheidend. Auch wenn die Anmeldung grundsätzlich Sache des Mieters ist, kannst du als Eigentümer dazu beitragen, dass die Stromversorgung lückenlos gewährleistet bleibt.
Hier erfährst du alles was du wissen musst.
Warum deine Mithilfe so wichtig ist
Als Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, Haushalte
zuverlässig mit Energie zu versorgen.
Damit das reibungslos funktioniert, benötigen wir frühzeitig
Informationen zu Veränderungen an deiner Immobilie.
Deine Vorteile:
Welche Situation trifft auf dich zu?
Damit wir die Energieversorgung zuverlässig und korrekt sicherstellen können, ist es wichtig, dass du uns frühzeitig über Veränderungen an deiner Immobilie informierst. Je nach Situation benötigen wir unterschiedliche Angaben - hier findest du alle.
In allen Fällen wichtig zu beachten:
Es gilt eine gesetzliche Meldefrist von 14 Tagen in die Zukunft! An- und Abmeldungen von Mietern oder Eigentümern dürfen nicht mehr rückwirkend erfolgen – eine rückdatierte Anmeldung ist gesetzlich ausgeschlossen. Bitte informiere uns daher rechtzeitig.
Alle Informationen zu den Meldefristen findest du hier.
Mieter zieht aus:
Neuer Mieter zieht ein:
Bei einem Eigentümerwechsel - sei es durch den Verkauf deiner Immobilie oder die Übernahme einer neuen Wohnung - teile uns bitte das Datum des Übergangs mit. Idealerweise mit einem Übergangsprotokoll.
Melde uns auch einen Leerstand deiner Wohnung oder falls unklar ist, wer aktuell der Nutzer ist.
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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)