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Gesetzliche Änderungen zu Umzugsmeldungen ab Juni 2025

Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Fristen für Umzugsmeldungen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einer EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Energiewirtschaftsgesetz.

Hier erfährst du alles, was du dafür wissen musst und zukünftig beachten solltest.

 

Das solltest du beachten

 

Calendar new
Keine rückwirkenden Meldungen

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr von uns angenommen werden.

Warten
Rechtzeitige Meldungen

Plane deine An- oder Abmeldungen frühzeitig ein, um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Abmeldungen müssen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Pressemitteilung
Vertragskonditionen bleiben bestehen

Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Ein Wechsel des Anbieters ist weiterhin erst nach Ablauf deiner Vertragsbindung möglich.

Wichtig für deinen Umzug

Bei einem Umzug musst du dich an deiner alten Adresse vom Stromzähler abmelden und an deiner neuen Adresse für den neuen Zähler anmelden. Da dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen ab Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich ist, solltest du uns mindestens 14 Tage im Voraus über deinen Umzug informieren.

 

So gehst du auf Nummer sicher:

Umzug

  • Umzug melden: Informiere uns mindestens 14 Tage im Voraus – ganz einfach schriftlich, telefonisch oder bequem über unser Kundenportal. Wir melden dich dann an deiner alten Adresse vom Stromzähler ab und registrieren dich am neuen Zähler - entweder mit deinem bestehenden Vertrag oder einem neuen Angebot.

  • Übergabeprotokoll nutzen: Notiere die Zählerstände und das Datum in einem Übergabeprotokoll – das ist ein wichtiger Nachweis für die Übergabe.

  • Zählerstand melden: Übermittle uns am Tag deines Umzugs die aktuellen Zählerstände deines alten und neuen Zählers. 

 

 

Die Marktlokations-ID gewinnt an Bedeutung!

Seit dem 6. Juni 2025 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher vereinfachen und beschleunigen sollen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID).

Die MaLo-ID ist eine eindeutige Kennung deines Stromanschlusses – unabhängig vom Stromzähler oder Anbieter. Nur mit dieser Identifikationsnummer kann dein Wechsel zu uns künftig schneller und reibungsloser durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Solltest du deine MaLo-ID nicht zur Hand haben, können wir diese anhand deiner Zählernummer beim zuständigen Netzbetreiber anfordern. Bitte beachte jedoch, dass dies den Wechselprozess zeitlich verzögern kann.

Tipp: Deine MaLo-ID findest du auf deiner letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Allgemein

Warum gibt es diese neuen Regelungen?

Die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 6. Juni 2025 sollen den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich vereinfachen und beschleunigen. Ziel ist es, die Energieversorgung noch verbraucherfreundlicher zu gestalten. Die Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes wird dabei von der Bundesnetzagentur vorgegeben. 

Wie kann ich als Eigentümer sicherstellen, dass die Ummeldung rechtzeitig erfolgt?

Du als Eigentümer bist nicht für den Ummeldeprozess verantwortlich. Künftig empfiehlt es sich, dass du dich bewusst aus diesem Vorgang heraushältst, um potenzielle rechtliche oder organisatorische Konflikte zu vermeiden.

Sind rückwirkende Tarifänderungen noch möglich?

Ja, das ist wie bisher möglich.

Wo finde ich meine MaLo-ID?

Deine 11-stellige MaLo-ID findest du in der Regel auf deiner letzten Jahresabrechnung. Manchmal steht sie auch im Übergabeprotokoll, das du bei der Schlüsselübergabe bekommst. Alternativ kannst du sie auch beim Eigentümer oder Vormieter erfragen.

Warum muss ich meinen Umzug frühzeitig melden?

Ab dem 6. Juni 2025 können wir Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend umsetzen. Damit dein Vertrag pünktlich startet oder endet, teile uns deinen Umzug mindestens 14 Tage vorher mit. Nur so können wir alles rechtzeitig für dich organisieren.

Anmeldung

Sind Anmeldungen rückwirkend möglich?

Nein, ab Juni 2025 sind keine rückwirkenden Anmeldungen mehr möglich.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest, wirst du automatisch in der Grundversorgung beliefert – denn als Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, dich mit Strom zu versorgen. Bitte beachte: Eine rückwirkende Anmeldung in einem Sondertarif ist gesetzlich nicht möglich. 

Was passiert, wenn ich meine MaLo-ID nicht angebe?

Falls dir deine MaLo-ID nicht vorliegt, können wir sie mithilfe deiner Zählernummer beim zuständigen Netzbetreiber anfordern – beachte jedoch, dass dies den Stromanbieterwechsel verzögern kann.

Abmeldung

Was passiert, wenn ich meinen Auszug zu spät melde?

Bis zum Vertragsende bleibst du weiterhin zahlungspflichtiger Vertragspartner und tragen die anfallenden Stromkosten – auch im Falle eines bereits erfolgten Auszugs.

Warum sind rückwirkende Abmeldungen nicht mehr möglich?

Die neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur gelten bundesweit und untersagen rückwirkende An- und Abmeldungen. Alle Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft möglich. Es gilt eine Vorlauffrist von 14 Tagen.

Ich habe meinen Zählerstand vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum eingereicht.

Wenn du deinen Zählerstand vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum übermittelt hast, wird der Stand zum Kündigungsdatum rechnerisch ermittelt. 

Was passiert, wenn sich der Tag der Schlüsselübergabe nochmal ändert?

Der Tag der Schlüsselübergabe ist nicht ausschlaggebend – entscheidend ist das vertraglich vereinbarte Abmelde- oder Kündigungsdatum.

Quelle: Freepik.com

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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter:
service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)

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