Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend.
Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung wurden mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) eingeführt und sollen die Rechnungsstellung vereinheitlichen sowie digitale Prozesse fördern.
Auch wir stellen die Rechnungskommunikation mit unseren Geschäftskunden schrittweise auf E-Rechnungen um. Auf dieser Seite erfährst Du alles, was Du zur E-Rechnung wissen musst und was Du bei der Umstellung beachten solltest.
Damit wir Deine Rechnungen künftig elektronisch zustellen können, teile uns bitte Deine gewünschte Empfangsadresse mit.
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