Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend.
Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung wurden mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) eingeführt und sollen die Rechnungsstellung vereinheitlichen sowie digitale Prozesse fördern.
Auch wir stellen die Rechnungskommunikation mit unseren Geschäftskunden schrittweise auf E-Rechnungen um. Auf dieser Seite erfährst du alles, was du zur E-Rechnung wissen musst und was du bei der Umstellung beachten solltest.
Damit wir deine Rechnungen künftig elektronisch zustellen können, teile uns bitte deine gewünschte Empfangsadresse mit.
Zukunftssicher aufgestellt
Du erfüllst die gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung.
Einfach digital verarbeitet
Deine Rechnung kommt digital bei dir an und kann automatisiert verarbeitet und archiviert werden.
Weniger Papierverbrauch
Durch den Wegfall von Papier und Versand werden Ressourcen eingespart.
Was bedeutet die Umstellung konkret für dich?
Die Umstellung betrifft die Art und Weise, wie Rechnungen bereitgestellt und verarbeitet werden.
Künftig erhältst du deine Rechnungen elektronisch im gesetzeskonformen Format XRechnung. Zusätzlich enthält unsere XRechnung einen Anhang im PDF-Format mit weiteren Informationen zu gezahlten und neuen Abschlägen. Dafür benötigen wir lediglich die Information, an welche Empfangsadresse die E-Rechnungen gesendet werden sollen.
Rechnungsinhalte, Vertragsbedingungen und Ansprechpartner bleiben unverändert.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das von Systemen automatisch verarbeitet werden kann. Im Gegensatz zu einer klassischen PDF-Datei enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten.
Welche Formate werden unterstützt?
Für die elektronische Rechnungsstellung bieten wir dir das gesetzeskonforme Format XRechnung an. Unsere XRechnung enthält zusätzlich einen Anhang im PDF-Format mit weiteren Informationen zu gezahlten und neuen Abschlägen.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine PDF-Datei allein gilt rechtlich nicht als E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss strukturierte und maschinenlesbare Daten enthalten.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten gesetzliche Übergangsfristen.
Was benötige ich für den Empfang?
In vielen Fällen genügt eine E-Mail-Adresse für den Empfang. Für die automatisierte Verarbeitung empfiehlt sich jedoch eine Buchhaltungs- oder ERP-Software, die E-Rechnungen verarbeiten kann.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung als neuer Standard im Geschäftsverkehr eingeführt. Ziel ist die Digitalisierung von Rechnungs- und Steuerprozessen sowie eine effizientere und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen zwischen Unternehmen.
Die gesetzlichen Regelungen basieren auf § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie der europäischen Norm EN 16931 für elektronische Rechnungen.
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Bei Fragen zu unseren Tarifen und Energielösungen erreichst du uns unter: service [at] e-w-m.de (service[at]e-w-m[dot]de)