Nachweis der Eigenschaft als Wiederverkäufer

Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)

Für inländische Stromlieferungen gilt seit dem 1. September 2013 das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).

Das Verfahren kommt dann zur Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität, im Sinne des Paragraphen 3g UStG, sind.

Hier kannst du dir den Nachweis unserer Eigenschaft als Wiederverkäufer im PDF-Format herunterladen.

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