
Die Strompreisbremse hat zum Ziel, dass die Stromkosten für private Verbraucher sowie Unternehmen sinken. Das Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) wurde am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat beschlossen. Weitere Details findest du online auf der Seite der Bundesregierung.
Das bedeutet für dich: Die gesetzlich geregelten Entlastungen geben wir umgehend und in vollem Umfang an dich weiter. Deshalb arbeiten wir gerade intensiv an der Umsetzung der Strompreisbremse. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir Fragen zur Strompreisbremse derzeit telefonisch oder per Mail nicht individuell beantworten können.
Informiert bleiben: Wir möchten dich auf dem Laufenden halten. Deshalb erstellen und pflegen wir diese Seite, auf der du alle aktuell wichtigen Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse findest.
(Stand: 15.02.2023)
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
- Die Strompreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend auch für Januar und Februar.
- Durch die Strompreisbremse wird der Verbrauchspreis auf 40 Cent/kWh für 80% des Jahresverbrauchs gedeckelt.
- Die Strompreisbremse wird direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Du musst nichts weiter tun.
ÜBERBLICK zur Strompreisbremse - So profitierst du
Damit du von den staatlichen Entlastungen profitieren kannst, werden wir die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse in unseren Tarifen umsetzen.
Dies bedeutet für uns als E-Werk Mittelbaden: Wir müssen die Abrechnungssysteme so anpassen, dass die Abrechnungsprozesse für unsere Kunden gemäß dem Strompreisbremsegesetz abgerechnet werden kann. Für eine fristgerechte Umsetzung benötigen wir die Unterstützung der Softwarehersteller.
Die Strompreisbremse ist eine von der Bundesregierung beschlossene Entlastung für Letztverbraucher.
Sie hat zum Ziel, dass die Stromkosten für private Verbraucher sowie Unternehmen sinken, um diese mit einer günstigeren Basisversorgung von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.
Die Strompreisbremse gilt je nach Verbrauchsmenge:
- Für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh) ist der Strompreis für 80% des Jahresverbrauchs (gemessen an der Prognose des Netzbetreibers) zu 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.
Verbrauchst du mehr als 80% des bisherigen Stromverbrauchs, beziehst du jede weitere Kilowattstunde zu den vertraglich geregelten Konditionen. Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr. Denn mit jeder eingesparten Kilowattstunde sparst Du den regulären Verbrauchspreis ein.
Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter profitieren dann, wenn die Vermieter diese über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben haben.
- Für Stromkunden und Unternehmen (mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh) ist der Strompreis für 70% des Jahresverbrauchs (gemessen an der Prognose des Netzbetreibers) zu 13 Cent pro Kilowattstunde (netto) gedeckelt. Hinzu kommen die Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern.
Die Strompreisbremse greift nur dann, wenn dein vertraglicher Verbrauchspreis über dem Preisdeckel liegt.
Wenn du Strom zu einem geringeren Verbrauchspreis als dem Preisdeckel beziehst, profitierst du aktuell von den günstigen Verbrauchspreisen. Dies trifft beispielsweise auf die Tarife BadenEnergie oder OrtenauEnergie zu, für welche die Strompreisbremse nicht gilt.
In diesem Fall beziehst du derzeit keine Vergünstigung über die Strompreisbremse.
Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung voraussichtlich bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Im März 2023 werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Wie hoch die Entlastung für dich ausfällt, hängt von dem Verbrauch in der Vergangenheit und dem jeweils gültigen Arbeitspreis ab. Für Kunden mit einer Jahresverbrauchsprognose kleiner als 30.000 kWh wird der Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für ein Entlastungskontingent von 80% der Jahresverbrauchsprognose.
Ob der Arbeitspreis in deinem Tarif unter, oder über der Preisgrenze von 40 Cent/kWh liegt, findest du in deinem Login-Bereich im Kundenportal unter "Vertrag"
Die Referenz für den Jahresverbrauch bildet der vom Netzbetreiber prognostizierte Jahresverbrauch.
Das Entlastungskontingent gilt dann für 80 Prozent (< 30.000 kWh/Jahr) oder 70 Prozent (> 30.000 kWh/Jahr) dieser Jahresverbrauchsprognose.
Solltest du Fragen zu deinem prognostizierten Jahresverbrauch haben, dann wende dich bitte an deinen dafür zuständigen Netzbetreiber, z. B. Überlandwerk Mittelbaden im Grundversorgungsgebiet.
Die Inhalte der Strompreisbremse sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) beschrieben.
Die gesetzliche Grundlage findest du online Strompreisbremsegesetz vom 20. Dezember 2022.
EINBLICK in die Umsetzung - So funktioniert die Strompreisbremse
Geregelt wird die Strompreisbremse im Strompreisbremsegesetz (StromPBG).
Für Stromkunden und Unternehmen mit einem:
Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh gilt:
-
Für das Entlastungskontingent (entspricht 80% der Jahresverbrauchsprognose) gilt:
40 Cent pro Kilowattstunde (brutto). -
Für den Mehrverbrauch, der das Kontingent überschreitet, zahlst du den gültigen vertraglich geregelten Verbrauchspreis.
Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt:
-
Für das Entlastungskontingent (entspricht 70% der Jahresverbrauchsprognose) gilt:
13 Cent pro Kilowattstunde (netto, zuzüglich Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern). -
Für den Mehrverbrauch, der das Kontingent überschreitet, zahlst du den gültigen vertraglich geregelten Verbrauchspreis.
Für die Berechnung der Entlastung durch die Strompreisbremse wird der bisherige Stromverbrauch zugrunde gelegt. Dies entspricht dem prognostizierten Jahresverbrauch.
AUSBLICK in die Zukunft - So geht es für dich weiter
Die gesetzlich geregelten Entlastungen geben wir in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Deshalb musst du nichts unternehmen.
Das bedeutet für dich: Du erhältst eine schriftliche Information darüber, wie sich die Strompreisbremse auf deinen Tarif auswirkt.
Die Entlastung erfolgt entweder über die Abrechnung oder über die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters.
Der Entlastungsbetrag für Januar und Februar 2023 wird mit dem Märzabschlag verrechnet. Ab März 2023 werden dann die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen monatlichen Abschlag berücksichtigt. Das heißt: Ab dann reduziert sich dein monatlicher Abschlag.
Nein, das ist nicht notwendig. Für alle Kunden werden wir die Strompreisbremse zeitgerecht und gesetzeskonform nach den Regelungen des Strompreisbremsegesetzes umsetzen.
Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch.
Zählerstände müssen nicht übermittelt werden. Wenn du deinen Zählerstand dennoch mitteilen willst, kannst du unseren Online-Service Zählerstand mitteilen.
Die Strompreisbremse mit den gedeckelten Verbrauchspreisen gilt ab den Liefermonat März 2023 und rückwirkend für Januar und Februar. Das heißt: In die neuen Abschlagszahlungen ab März wir die Strompreisbremse einkalkuliert. Deine monatlichen Abschläge werden ab dem Liefermonat März angepasst und dein Abschlag reduziert sich entsprechend.
Der Entlastungsbetrag für Januar und Februar wird mit deinem Märzabschlag verrechnet.
Du erhältst rechtzeitig ein persönliches Schreiben mit Informationen zu der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.
Wenn du zu uns wechselst, erhältst du eine Endabrechnung deines bisherigen Stromlieferanten. Bitte sende uns dann eine Rechnungskopie des vorherigen Lieferanten zu.
So können wir sehen, wieviel Strom bereits verbraucht wurde und wie hoch der aktuelle Stand des Entlastungskontingents ist.
Ja! Es lohnt sich den Stromverbrauch zu senken, da nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede weitere Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der vertraglich geregelte Preis gezahlt werden.
Wer zusätzlich Strom spart, profitiert daher umso mehr.
Wenn du wissen möchtest, welchen Preis du für den Verbrauch oberhalb des 80%-Kontingent bezahlst, findest du den Verbrauchspreis auf dem Preisblatt, deinem Vertrag oder im Kundenportal in der Rubrik "Vertrag".
Deine Energie und Stromkosten im Blick behalten. Das kannst du tun.
Um deinen Stromverbrauch zu checken, kannst du in regelmäßigen Abständen den Zählerstand deines Stromzählers ablesen. So erhältst du einen besseren Überblick über dein Verbrauchsverhalten.
Hier findest du Vergleichswerte für den Stromverbrauch in Deutschland.
Im Kundenportal hast du den Überblick über die aktuellen Strompreise in deinem Tarif? Hier geht's zum Login.
Du möchtest dich im Kundenportal registrieren? Erstelle dir einen Login im Kundenportal.
Du hast es in der Hand: Mit kleinen und großen Maßnahmen kannst du deinen Stromverbrauch reduzieren und so Geld sparen.
Du möchtet dein Sparpotential entdecken? Dann informiere dich zu Energiespartipps. Hier erfährst du, wie das funktioniert.
Alle Vertragsdaten im Blick. Registriere dich im Kundenportal.
Deine Vorteile:
- Informationen zu meinem Tarif, wie Laufzeit und Strompreis
- Zählerstände melden und im Blick behalten
- Abschlagshöhe einsehen und individuell anpassen
- Vertragsbestätigung, Rechnung zum Download abrufbar
So geht die Anmeldung: Du benötigst nur deine Zähler- und Kundennummer. Diese findest du auf den Vertragsdokumenten.

Bildnachweise:
Pixabay - Alexander Stein