Abgelaufener Eichstempel ?
Alle Zähler unterliegen der eichrechtlichen Überwachung und werden turnusmäßig überprüft. Ist der Eichstempel am Stromzähler abgelaufen, dann ist der Zähler trotzdem gültig geeicht. Zur Verlängerung der Eichgültigkeit finden Stichprobenprüfungen statt - ein amtlich anerkanntes Verfahren.