Leichtsinnig und lebensgefährlich!
11. August 2020
Warnung vor unbefugtem Betreten der Wasserkaftanlagen

Immer wieder belegen Bilder der Videokameras, dass sich Personen auf den Wasserkraftanlagen des E-Werk Mittelbaden befinden. Nicht ohne Grund überwacht das E-Werk Mittelbaden kontinuierlich seine drei Wasserkraftanlagen in Gengenbach, Hausach und Offenburg – auch mit Videokameras. Die Anlagen arbeiten vollautomatisch und reagieren sensorgesteuert auf Veränderungen im Wasser, was von außen nicht zu erkennen ist. Das für den Betrachter sichtbare Gehäuse zwischen den beiden Betonmauern, in dem sich die Turbine und der Generator befinden, wird automatisch gesteuert und ist beweglich. Für Personen ist nicht zu erkennen, ob und wann sich das Gehäuse automatisch anheben oder senken wird.

Wasserkraftanlage

© E-Werk Mittelbaden
Unsere Wasserkraftanlage in Offenburg

Aus diesem Grund warnt das E-Werk Mittelbaden nochmals nachdrücklich vor dem Betreten und Besteigen der Anlage. Die Anlage selbst ist Eigentum des E-Werk Mittelbaden. Ein unbefugtes Betreten des Betriebsgeländes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Daher ist auf entsprechenden Schildern in unmittelbarer Nähe zur Anlage zu lesen, dass das Betreten und Besteigen der Anlage strengstens verboten ist. Gleiches gilt fürs Schwimmen oder das Springen ins Wasser in unmittelbarer Nähe der Anlage, da die Anlage ohne Vorwarnung ihre Position verändert, was lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen verursachen kann. Ebenfalls lebensgefährlich kann die Strudelbildung sein, die dann entsteht, wenn die Anlage ihre Leistung plötzlich erhöht.

Immer wieder stellt sich heraus, dass trotz aufgestellter Warnschilder die Warnungen von Bürgerinnen und Bürgern schlichtweg ignoriert werden, wie es die Aufnahmen unserer Videokameras belegen. An dieser Stelle möchten wir noch einmal verstärkt darauf aufmerksam machen, dass die Wasserkraftanlage eine innovative Maschine ist und kein Spielplatz oder gar Schwimmbad.

Für Personen- und/oder Sachschäden, die durch unbefugtes Handeln entstehen, oder durch unbefugte Personen verursachte Schäden an der Anlage übernimmt das E-Werk Mittelbaden keine Haftung. Auch hier der Hinweis zur Aufsichtspflicht: Eltern haften für ihre Kinder.

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