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E-Werk Mittelbaden

Förderprogramm Ökologie- und Innovationsfonds

Wir fördern innovative Projekte

Förderschwerpunkte sind innovative Projekte, die zur Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen beitragen sowie pädagogische Projekte an Schulen bzw. Forschungsprojekte an Hochschulen im Versorgungsgebiet des E-Werks Mittelbaden. Gefördert werden auch Untersuchungen und die Entwicklung von Konzepten durch öffentlichrechtliche Körperschaften im Versorgungsgebiet, die ebenfalls den oben genannten Zielen dienen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz. Kerngedanke ist die Unterstützung und Anschubfinanzierung von neuen Technologien, die Entwicklung neuer lokaler Konzepte zur Umsetzung neuer Technologien sowie die Unterstützung von Maßnahmen, die der Verbreitung neuer Technologien sowie Energieeffizienz-Maßnahmen dienen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits marktüblich sind und dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen bzw. wegen der Förderung im Rahmen des EEG oder KWK-Gesetzes keiner weiteren Förderung bedürfen oder die sich wirtschaftlich auch ohne Förderung selbst tragen.

Voraussetzungen für die Förderung:

• Die Projekte werden i.d.R. innerhalb des Versorgungsgebiets der E-Werk Mittelbaden verwirklicht.
• Der/die Antragsteller sollten Kunden des E-Werk Mittelbaden sein.
• Die Projekte wurden bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Entscheidung über den Antrag noch nicht begonnen. Im Bedarfsfall (besondere Eilbedürftigkeit) kann das E-Werk Mittelbaden schriftlich den Baubeginn vor der Entscheidung über den Zuschussantrag erlauben. Durch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn entsteht kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung.
• Der Antragsteller legt zusammen mit dem Zuschussantrag eine Darstellung der Projektfinanzierung und eine Beschreibung des Projekts und seiner Ziele vor. Hierbei muss der Eigenkapitalanteil mindestens 25% betragen.
• Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass das E-Werk Mittelbaden die Förderung des Projekts und die Höhe der Förderung öffentlich bekannt macht. Dem E-Werk Mittelbaden steht es dabei frei, welche Kommunikationswege (z.B. Kundenzeitschrift, öffentliche Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet etc.) gewählt werden.

Abgabefrist beachten

Haben Sie die Richtlinien aufmerksam studiert und den Förderantrag heruntergeladen? Dann füllen Sie diesen schnell aus und verpassen Sie den Einsendeschluss nicht! Die Abgabefrist des Förderantrags finden Sie im Infokasten auf dieser Seite. Die geförderten Projekte werden in der Tagespresse veröffentlicht. 

Wie wird die Förderung genutzt?

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden dem Innovationsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Im Falle eines positiven Bescheids sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, über die Verwendung der Mittel einen entsprechenden Verwendungsnachweis sowie einen Projektabschlussbericht vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt unmittelbar nach der Prüfung des Verwendungsnachweises und des Abschlussberichts des E-Werks Mittelbaden. Abschlagszahlungen können auf Antrag nur nach Vorlage eines Zwischenberichts mit entsprechendem Verwendungsnachweis getätigt werden.  

Schwerpunkte für die Förderung

Innovative Projekte zur Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. 

Pädagogische Projekte an Schulen und Forschungsprojekte an Hochschulen im Versorgungsgebiet des E-Werks Mittelbaden.

Ausschuss-Mitglieder

E-Werk Mittelbaden
Vorstand Helmut Nitschke
Norbert Prast
Martin Wenz

Externe Beratung
Prof. Rainer Bender, Hochschule Offenburg
Jochen Ficht, Stadtrat Offenburg
Claus Vollmer, Stadtrat Lahr
Ilona Rompel, RA und Stadträtin Lahr
Christian Schorn, EnBW Regional AG
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG : Lotzbeckstraße 45 : 77933 Lahr : Tel. 07821 280-0 nach oben