• Die Projekte werden i.d.R. innerhalb des Versorgungsgebiets der E-Werk Mittelbaden verwirklicht.
• Der/die Antragsteller sollten Kunden des E-Werk Mittelbaden sein.
• Die Projekte wurden bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Entscheidung über den Antrag noch nicht begonnen. Im Bedarfsfall (besondere Eilbedürftigkeit) kann das E-Werk Mittelbaden schriftlich den Baubeginn vor der Entscheidung über den Zuschussantrag erlauben. Durch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn entsteht kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung.
• Der Antragsteller legt zusammen mit dem Zuschussantrag eine Darstellung der Projektfinanzierung und eine Beschreibung des Projekts und seiner Ziele vor. Hierbei muss der Eigenkapitalanteil mindestens 25% betragen.
• Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass das E-Werk Mittelbaden die Förderung des Projekts und die Höhe der Förderung öffentlich bekannt macht. Dem E-Werk Mittelbaden steht es dabei frei, welche Kommunikationswege (z.B. Kundenzeitschrift, öffentliche Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet etc.) gewählt werden.